Kostenentscheidung Abänderung PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sanni
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#1

27.10.2010, 11:10

Guten Morgen,

hab hier einen Fall und komm nicht weiter.
Wir vertreten den Schuldner. Diesem wurde wegen Unterhaltsrückständen das Gehalt gepfändet.
Wir haben dann einen Antrag gestellt ihm einen erhöhten Pfändungsfreibetrag zu gewähren und unserem Antrag wurde stattgegeben. Hier sehe ich ja noch ein, dass die Kosten unser Mandant zu tragen hat...

Die Gläubigerin hat sodann einen Antrag auf Abänderung des "Abänderungsbeschlusses" gestellt, da sie anderer Meinung war. Wir haben noch an das Gericht geschrieben und der Antrag der Gläubigerin wurde vom Gericht abgelehnt.
Jetzt kommt das, was ich nich so einsehen will.
Die Kosten hierfür trägt wieder der Schuldner.... Das ist doch unlogisch oder?

Hoffe ihr könnt mir helfen...
LiGrü
Sanni
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LuzZi
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#2

27.10.2010, 11:58

Das versteh ich auch net. Vllt. ein Fehler seitens des Gerichts? Habt ihr mal nachgefragt?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

27.10.2010, 12:14

Ne haben noch nich nachgefragt, wollte erst mal hier ein paar Meinungen hören bevor ich mich nachher beim Gericht zum Deppen mach.
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#4

02.11.2010, 15:16

Gibts denn keine anderen Meinungen oder Erfahrungen???
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Liesel
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#5

02.11.2010, 15:20

Häng dich ans Telefon und ruf das Gericht an. Ich würde ganz höflich mitteilen, daß der Beschluß vorliegt, ich nicht verstehe, wieso der Mandant die Kosten zu tragen hat und um Aufklärung bitten.

Ich verstehe die Kostenregelung übrigens auch nicht.
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#6

02.11.2010, 15:23

Erfahrungen leider nicht, würde aber auch eher denken, dass das zweite Verfahren vom Gläubiger zu bezahlen ist.
Vor Erlass des Abänderungsbeschlusses ist dieser doch wahrscheinlich angehört worden. Wenn ihm dann später Argumente einfallen, dann muss er das selbst bezahlen.

Ist aber mehr persönliche Meinung von mir als gesicherte Erkenntnis.
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#7

03.11.2010, 09:07

So hab beim Gericht angerufen. Der Rechtspfleger meinte, dass er sich wahrscheinlich vertan hat.
Habe jetzt ein einfaches Schreiben geschickt mit der Bitte die Kostenentscheidung zu überdenken.
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#8

03.11.2010, 09:19

Siehst du, so einfach kann das manchmal sein. :mrgreen:

Ob allerdings ein Schreiben ausreicht, mit welchem du darum bittest, die Kostenentscheidung "zu überdenken", ist fraglich.
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