Zwangsversteigerung "retten"

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kleine Zuckerfee
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#1

02.11.2010, 10:32

Hallo Ihr Lieben,

habe gerade ein total vermurkstes Zwangsversteigerungsverfahren auf dem Tisch liegen, das ich zu retten versuche. Ich denke, ich bin hier mit meinen Gedanken auf dem richtigen Weg, bin mir aber nicht so ganz sicher und wäre deshalb für Hilfe unheimlich dankbar.

Zum Fall:

Unsere Mandantin (eine Wohnungseigentümergemeinschaft) hat gegen den Schuldner (Wohnungseigentümer) ein Zwangsversteigerungsverfahren aufgrund dinglicher Ansprüche beantragt. Wir hatten zuvor ausdrücklich von dem Zwangsversteigerungsverfahren abgeraten, da die dinglichen Ansprüche so weit hinten im Grundbuch stehen, dass aufgrund der bestehen bleibenden Rechte die Immobilie nicht versteigert werden wird, da das geringste Gebot den festgesetzten Verkehrswert bei weitem übersteigt.

Ich habe nun einen weiteren vollstreckbaren Titel mit den gleichen Parteien vorliegen. Es geht hierbei um rückständiges Hausgeld, welches in Rangklasse 2 einzuordnen ist. Mit diesem Titel würde ich nun den Rettungsversuch wie folgt starten:

Ich würde zunächst mit dem neuen Titel den Beitritt zum Zwangsversteigerungsverfahren in Rangklasse 2 aus persönlichen Ansprüchen erklären.

Sodann würde ich den Zwangsversteigerungsantrag hinsichtlich der dinglichen Ansprüche zurücknehmen, das Verfahren müsstes ja dann aufgrund des Beitritts mit dem neuen Titel weiterlaufen.

Da sodann keine dinglichen Ansprüche mehr geltend gemacht werden, dürfte es meiner Meinung nach auch keine bestehen bleibenden Grundschulden geben.

Könnte das funktionieren oder ist mir hier irgendwo ein Denkfehler unterlaufen?
Geiselmann
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#2

02.11.2010, 18:51

Hallo,

Du bist auf dem richtigen Weg.
Es bleiben nur die Rechte gem. § 52 Abs. 2b ZVG bestehen.
Eine Rücknahme wegen der anderen Ansprüche ist nicht erfordedrlich.

S. Geiselmann
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Kleine Zuckerfee
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#3

04.11.2010, 09:37

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Kleine Zuckerfee
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#4

04.11.2010, 09:38

Ups, eigentlich sollte der Smilie freudiger aussehen, da habe ich mich so leicht verdrückt.
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