Zwangsversteigerung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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jessi91
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#1

27.10.2010, 12:29

Hey Leute....mein Kopf raucht...könnt ihr mir bitte helfen...

also unsere Mandantin ist Hausverwaltung von der Schuldnerin..die Wohnung wird jetzt zwangsverteigert (wurde aber nicht von uns veranlasst, sondern von nem anderen Gläubiger). Ich möchte jetzt unsere Forderung auch anmelden....Über einen Teilbetrag haben wir einen Titel....und über den anderen nicht....Benötige ich denn für den anderen Betrag einen weiteren Titel oder kann ich es auch so anmelden???

oder muss man dem Verfahren beitreten?? Und was ist der Unterschied zwischen dem Beitritt und der Anmeldung??

Bitte helft mir :/ Steh ziemlich auf dem Schlauch
TanjaM
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#2

27.10.2010, 14:20

Ist Eure Forderung als Grundpfandrecht eingetragen? Wenn nicht, kannst Du derzeit aufgrund des Titels nur wegen der persönlichen Haftung der Versteigerung beitreten. Dann bekommt ihr aber als letzter Geld, wenn überhaupt etwas über bleibt. Anmeldung erfolgt dann aber erst im Verteilungsverfahren nach erfolgter Versteigerung. Hierbei meldet man seine Rechte (Kapital=Hauptforderung, Zinsen und Kosten) an.

Weißt Du denn, wie viel das Objekt wert ist, sprich gibt es schon ein Verkehrswertgutachten? Möglicherweise lohnt sich der ganze Aufwand nicht, weil ihr nicht vorrangig seit. Hilft das erst einmal?
jessi91
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#3

27.10.2010, 15:02

hmm okay...von Grundpfandrecht weiss ich nichts...Ich dachte man meldet die Forderung vor dem Termin an, sodass der Rang gesichert wird....

Das objekt ist ca. um die 200.000 € wert...

Ja so langsam komm ich schritt für schritt vorwärts..
TanjaM
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#4

27.10.2010, 16:47

Man muss immer zwischen dinglich und persönlich unterscheiden. Wenn Ihr nicht im Grundbuch im Abt. III eingetragen seid, habt Ihr keinen gesicherten Rang. Sollte jemand dann noch ein Grundpfandrecht eintragen lassen oder ihr seid nur persönlich beigetreten, geht diese Forderung vor Eurer.

Hast Du denn eine Ahnung, wie viel der betreibende Gläubiger vom Schuldner bekommt?
Jupp03/11

#5

27.10.2010, 17:49

Wohngeldansprüche?
Geiselmann
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#6

27.10.2010, 19:28

Hallo,

Wohngeldansprüche können aus dem Jahr der Beschlagnahme und den letzten beiden Jahren bis zu 5 % des Verkehrswerts angemeldet werden, § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG.
Sie fallen dann ins Mindestbargebot und werden gedeckt.
Ältere Rückstände sind nur mittels Beitritt in Rangklasse 5 beizutreiben.

S. Geiselmann
jessi91
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#7

29.10.2010, 10:36

jap Wohngeldansprüche...ok ich mach dann einfach ne Forderungsanmeldung an rangwahrender Stelle...mal gucken ob klappt.....ich meld jetzt einfach mal alles an...Die werden des dann schon verteilen....oder muss ich selber angeben, in welchem Rang?
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