Zustellung begl.Abschrift Vergleich.Mdt vor ZV warnen?Muster

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Anton79
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#11

29.03.2008, 18:51

ja klar. es muss in jedem fall zugestellt werden.

es ging ja um die frage, was man dem mandanten schreibt , wenn der gegner den vergleich zugestellt hat!
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sunshine24
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#12

29.03.2008, 18:53

achso, ich hatte die Beiträge jetzt teilweise ganz anders verstanden. Danke.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Anton79
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#13

29.03.2008, 19:22

hi, ja kein thema. liebe grüße
Kimmy

#14

29.03.2008, 19:37

...Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass Sie den Vergleich bis spätestens zum .... (vgl. Schreiben der Gegenseite v. und die dort gesetzte Frist) zu erfüllen haben. Andernfalls müssen Sie mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gegenseite rechnen. Dies ist in jedem Falle mit Kosten verbunden, die zu Ihren Lasten gehen.


So schreiben wir das immer.
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idefix
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#15

29.03.2008, 20:01

sunshine24, du liegst richtig. Die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs muss die Gegenseite im Parteibetrieb zustellen, da soetwas nicht von Amts wegen erfolgt.
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)
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Kayusha
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#16

25.10.2010, 17:05

Ich schließe mich diesem Thread mal an.
Ich finde hier nämlich eine Sache etwas merkwürdig.

Es geht um Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall, es gibt ein schriftliches Vergleichsverfahren.
Es kommt zum Termin am 16.08.10, das Gericht macht einen Vergleichsvorschlag, bittet um Stellungnahme der Parteien binnen drei Wochen.
Beide Parteien stimmen dem Vergleich zu.
Es ergeht Vergleichsbeschluss am 11.10.10, uns (Beklagtenseite) zugestellt am 15.10.10.
Die Gegenseite bittet das Gericht um Übersendung der vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichs.
Dieser wurde uns nicht im Parteibetrieb zugestellt. (Was doch Voraussetzung für die Vollstreckungsandrohung ist, oder?)
Stattdessen kommt heute per Fax die Vollstreckungsandrohung mit der Bitte diese an die Mandantin weiterzuleiten.

Liege ich falsch wenn ich denke, dass die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs hätte zugestellt werden müssen mit Fristsetzung zur Zahlung?

Bitte helft mir....
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Liesel
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#17

26.10.2010, 09:19

Wurde der Vergleichsbeschluß vielleicht vom Gericht mit EB zugestellt?
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Kayusha
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#18

26.10.2010, 19:44

Ja genau, der Vergleichsbeschluss wurde vom Gericht mit EB zugestellt.
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
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