Zwangsversteigerungsverfahren anschließen Musterantrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReNo1309
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#1

25.10.2010, 15:31

Hallo erstmal,

Der Schuldner besitzt eine Gebäude- und Freifläche über die die Zwangsversteigerung im Januar angeordnet wurde. Da unsere Forderung lediglich ca. 350,00 € beträgt ist eine Eintragung einer Zwangssicherungshypothek natürlich nicht möglich. Wie kann ich mich jetzt dem Zwangsversteigerungsverfahren anschließen? Hat jemand einen guten Antrag an das Gericht dafür, quasi ein Mustertext?

:thx
Ernie

#2

25.10.2010, 15:38

Du schreibst am besten erst einmal das Versteigerungsgericht mit folgenden Text an:

Gesch.-Nr.:
In dem Zwangsversteigerungsverfahren

zeigen wir an, dass wir vertreten.

Unsere Mandantin hält gegen den Eigentümer eine titulierte Forderung. Eine Fotokopie des Vollstreckungstitels (genaue Bezeichnung) fügen wir bei.

Wir prüfen den Beitritt zum vorbezeichneten Versteigerungsverfahren und bitten höflich um Beantwortung der nachstehend aufgeführten Fragen:

1) Von welchem Gläubiger wird das Verfahren betrieben? Sind Beitritte erfolgt und ggf. von wem?
2)Liegt ein Verkehrswertgutachten vor? In diesem Fall bitten wir um Bekanntgabe des festgesetzten Wertes.
3)Ist oder wurde das Verfahren in der Zwischenzeit einstweilen eingestellt?

Für eine umgehende Beantwortung wären wir dankbar.

Die Gerichte antworten recht schnell, und dann kannst Du immer noch überlegen, ob sich ein Beitritt lohnen würde (aber bei der geringen Forderung würde ich eher zu nein tendieren).
Geiselmann
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#3

25.10.2010, 19:38

Hallo,

falls sich ein Beitritt lohnt,hier der Musterantrag:

In Sachen

XXX
-Gläubigerin-

gegen

YYY
-Schuldner-

hat die Gläubigerin aufgrund der anliegenden vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils..., Az.: ... gegen den Schuldner folgende persönliche Forderung:

350,00 Hauptforderung

Wegen dieser persönlichen Forderung und den Kosten des Verfahrens beantragen wir den Beitritt zu der angeordneten Zwangsversteigerung des im Grundbuch von ..., Heft Nr. ..., Bestandsverzeichnis, auf den Namen des Schuldners YYY eingetragenen Grundstücks

BV 1 Flst. 131 ZZZ 875 qm
Gebäude- und Freifläche

zuzulassen.



Unterschriften

Anlagen: Vollstreckungsunterlagen

Gem. GKG KV 2210 kostet ein Beitritt die Festgebühr von 50,00 € zzgl. Zustellungsauslagen.
Falls das Verkehrswertgutachten schon vorliegt, habt ihr evtl. Chancen keinen Vorschuss zahlen zu müssen.

S. Geiselmann
ReNo1309
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#4

27.10.2010, 09:13

Danke für die hilfreichen Antworten, habt mir sehr geholfen :thx
ReNo1309
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#5

02.02.2011, 09:35

So nochmal zum Thema zurück...

Es ist in der Zwischenzeit Beschluss ergangen, dass unser Beitritt zugelassen wurde.

Mittlerweile wurde auch schon der Verkehrswert mit Beschluss festgesetzt und die Zwangsversteigerung angeordnet.

Meine Frage ist nun, ob ich noch was machen muss, oder ob ich die Versteigerung abwarten muss. Ist noch eine Forderungsanmeldung zum Versteigerungstermin nötig???
Geiselmann
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#6

02.02.2011, 17:33

Hallo,

betreiben mit Anordnungs- oder Beitrittsbeschluss ist die stärkste Form der Anmeldung, § 114 Satz 2 ZVG.
Gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.

S. Geiselmann
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