Hallo,
wir sollen aus einem Vergleich ein Getriebe (für ein Motorrad) pfänden. In dem Vergleich steht nicht genau beschrieben, um was für ein Getriebe es sich genau handelt, eben nur dass das Getriebe herauszugeben ist.
So, wenn ich nun den Gerichtsvollzieher losschicke, woher weiß er denn dann, ob es sich nun um genau dieses Getriebe (mit Schrauben, Kleinteilen) handelt?
Ich würde den GV trotzdem einfach damit beauftragen, meine Kollegin meint, es wäre eine unvertretbare Handlung, da nur die Werkstatt wisse, um welches Getriebe es sich handelt und ein Zwangsgeldbeschluss sinnvoller wäre.
Was meint ihr?
Danke schon mal für eine Antwort.
Getriebe pfänden
Gibt es ein entsprechendes Schriftstück (z. B. Klageschrift; Terminprotokoll), in dem das Getriebe explizit bezeichnet wurde, so dass jeder (also auch ich) wüsste, welches Getriebe abzuholen ist?