Getriebe pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Lexi71
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 21
Registriert: 13.01.2009, 16:03
Software: WinMacs

#1

21.10.2010, 19:33

Hallo,

wir sollen aus einem Vergleich ein Getriebe (für ein Motorrad) pfänden. In dem Vergleich steht nicht genau beschrieben, um was für ein Getriebe es sich genau handelt, eben nur dass das Getriebe herauszugeben ist.

So, wenn ich nun den Gerichtsvollzieher losschicke, woher weiß er denn dann, ob es sich nun um genau dieses Getriebe (mit Schrauben, Kleinteilen) handelt?

Ich würde den GV trotzdem einfach damit beauftragen, meine Kollegin meint, es wäre eine unvertretbare Handlung, da nur die Werkstatt wisse, um welches Getriebe es sich handelt und ein Zwangsgeldbeschluss sinnvoller wäre.

Was meint ihr?

Danke schon mal für eine Antwort.
Ernie

#2

21.10.2010, 19:35

Gibt es ein entsprechendes Schriftstück (z. B. Klageschrift; Terminprotokoll), in dem das Getriebe explizit bezeichnet wurde, so dass jeder (also auch ich) wüsste, welches Getriebe abzuholen ist?
Lexi71
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 21
Registriert: 13.01.2009, 16:03
Software: WinMacs

#3

21.10.2010, 19:38

Hmm, weiß ich jetzt nicht so genau, was wäre aber, wenn es nicht genau definiert wäre?
Antworten