ZV aus Versäumnisurteil - Endurteilsbetrag geringer

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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eva3003
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#1

21.10.2010, 09:39

Hallo,

wir haben aus dem Versäumnisurteil über 30.000 EUR die ZV gegen den Schuldner eingeleitet. Der hat Einspruch eingelegt. Die Sache wurde verhandelt und jetzt ist das Endurteil über 17.000 EUR ergangen. Wir haben gepfändet und vollstreckt bei geschätzt 10 Stellen. Haben noch keine Zahlungen erhalten. Was mach ich jetzt. Schick ich jetzt das Endurteil in beglaubigter Kopie an die Drittschulder / Gerichtsvollzieher und ein aktuelles Forderungskonto und sag, jetzt ist der Betrag noch offen, weil das Endurteil ergangen ist? Die ZV kann ich jetzt doch nicht komplett zurücknehmen und wieder neu anfangen oder? Und was ist mit den entstandenen RA-Gebühren für die Pfändung / Zwangsvollstreckung? Lass ich die im Forderungskonto drin aus dem hohen Streitwert? Die sind ja mit Antragstellung aus dem hohen entstanden oder?

Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe!
Luisa123456
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#2

25.10.2010, 19:58

Hallo, ich glaube, ich würde den Drittschuldner mitteilen, dass sich die Pfändung in Höhe von EUR 13.000,00 erledigt hat nebst aktuellem Forderungskonto. Die Gebühren würde ich auch kürzen. Ist jetzt aber so ein Bauchgefühl :(

glg
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
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