Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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samara
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#1
13.10.2010, 10:39
Hallo! In einer familienrechtlichen Sache hatten wir Stufenklage erhoben und haben eine Teilentscheidung, wonach der Gegner die Auskunft über sein EInkommen zu erteilen hat. Ich muss einen Zwangsgeldantrag stellen und habe ihn soweit schon formuliert. Was mir fehlt ist der Wertm nachdem ich die 0,3 VG für uns berechne...Welchen Wert darf ich hier einsetzen? Gehe ich richtig davon aus, dass ich gleich in dem Antrag beantrage, dem Schuldner die Kosten des Zwangsgeldverfahrens aufzuerlegen???
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refa176
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#2
20.10.2010, 16:50
Bei dem letzten Antrag auf Zwangsgeld, den ich gestellt habe, hat das Amtsgericht den Streitwert gleich mit festgesetzt.
Extra was beantragt habe ich nicht.
LG