Zwangssicherungshypothek/Eröffnung InsO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Wendy
Foren-Praktikant(in)
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#1

18.10.2010, 14:04

Hallo zusammen, ich verzweifel an einer Akte.. brauche Rat :-)

Ich habe am 15.10. einen Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek gestellt. (keine öffentlich/rechtliche Forderung)Diesen habe ich gegen 13:00 Uhr auf der Wachtmeisterei abgegeben. Jetzt habe ich heute in der Post in einer anderen Sache, aber gegen den gleichen Schuldner, das Vermögensverzeichnis erhalten und hab mir gedacht, guckste mal ob die Schon Insolvenzantrag gestellt hat.. und schwupps.. am 15.10., 10:18 Uhr ist in dem insolvenzeröffnungsverfahren angeordnet worden:

- Vorläufiger Insoverwalter
- Verfügungen nur noch mit Insoverwalter wirksam § 21 Abs. 2 nr. 2
- Drittschuldner-Zahlungs-verbot nach § 23, I, 3
- Maßnahmen der ZV einschließlich Vollziehung Arrests oder einst. Verf. gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. § 21, II, 3 InsO.

Jetzt bin ich verzweifelt. Was ist jetzt mit meiner Sicherungshypothek? Ist die noch drin? oder nicht mehr... AAAARRGGGGHHHH...kann ich überhaupt noch was machen? Danke im Voraus. Wendy
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