2. Vollstreckungsklausel gemäß § 726 ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Maeva
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#1

15.10.2010, 09:52

Moin,

ich habe da mal ein Problem:

Wir haben ein Vergleich geschlossen, wonach der Schuldner bei Verzug von 2 Monaten anstatt 5.000,00 Euro nun 7.000,00 Euro zu zahlen hat. Nun hat der Schuldner seit Mai keine Raten mehr gezahlt und ich würde gern ein Grundbucheintrag machen. Das Gericht verlangt von uns eine 2. Vollstreckungsklausel gemäß § 726 ZPO. Aber die bekomme ich wohl nur, wenn ich nachweisen kann mittels öffentlicher Urkunde, dass der Schuldner in Verzug ist.

Hab ich da ne Chance? Kennt sich wer damit aus?
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Jupp03/11

#2

15.10.2010, 10:24

Stell mal den vollständigen Vergleich ein.
Im übrigen könnte vielleicht § 726 Rd-Nr. 14 ZPO, Zöller 27. Auflage, helfen.
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Maeva
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#3

15.10.2010, 12:42

1. Die Beklagten verpflichten sich, an die Klägerin 5.000,00 Euro zu zahlen.

2. Der Betrag ist in Raten von je 150,00 Euro pro Monat, erstmals beginnend am 20.01.2009 zur Zahlung fällig. Die weiteren Monatsraten sind jeweils ohne weitere Aufforderung zur Zahlung fällig zum 20. eines Monats.

Kommen die Beklagten mit der Zahlung von zwei Raten in Verzug, erhöht sich der Vergleichsbetrag abzgl. bereits geleisteter Zahlungen auf insgesamt 7.000,00 Euro und ist sofort ohne weitere Aufforderung zur Zahlung fällig und ab diesem Zeitpunkt mit gesetzlichen Zinsen zu verzinsen.

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