Muster Ratenzahlungsvereinbarung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
ReginaA
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#11

12.10.2010, 12:31

Hallo an Alle hier!
Brauche dringend Hilfe, Mandant leistet Ratenzahlungen auf eine Forderung von Versicherung seit 2006. Schadentag war am 22.11.03. Hauptforderung besteht lt. Versicherung seit dem 15.02.2005. Ab wann und wie lange dürfen Zinsen gerechnet werden? Haben bei der Versicherung Forderungskonto angefordert und bekommen keins. Das Einzige was diese uns geschickt haben ist eine Zinsberechnung aus dem Internet ohne Anrechnung von Raten. Dürfen die das?
Wo kann ich nachsehen was und wie die Versicherung anfordern darf? Wenn ich das richtig sehe dürfen diese keine Verzugszinsen berechnen oder ist es hinfällig da Mandant Ratenzahlungen leistet?
Danke im Voraus...
Kaltforelle
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#12

12.10.2010, 13:24

Sheila: ja, genauso was.
Verpflichtung zur Erbringung von Raten.

ABER KANN DIESE AUCH VOM RA DES GEGNERS UNTERZEICHNET WERDEN?
aculita
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#13

12.10.2010, 13:32

Hallo shila,

weißt Du zufällig, wie ihr auf diese Idee gekommen seid? Gab es da jemals Probleme (wegen 307ff BGB beispielsweise)?

Wenn der Schuldner sich nicht daran hält, vollstreckt ihr normal weiter? Woran macht ihr fest, ob ihr diese nehmt oder ein notarielles? An der Forderungshöhe?

Kaltforelle: Wenn seine Vollmacht das umfaßt, warum nicht?
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#14

12.10.2010, 13:48

ReginaA hat geschrieben:Hallo an Alle hier!
Brauche dringend Hilfe, Mandant leistet Ratenzahlungen auf eine Forderung von Versicherung seit 2006. Schadentag war am 22.11.03. Hauptforderung besteht lt. Versicherung seit dem 15.02.2005. Ab wann und wie lange dürfen Zinsen gerechnet werden? Haben bei der Versicherung Forderungskonto angefordert und bekommen keins. Das Einzige was diese uns geschickt haben ist eine Zinsberechnung aus dem Internet ohne Anrechnung von Raten. Dürfen die das?
Wo kann ich nachsehen was und wie die Versicherung anfordern darf? Wenn ich das richtig sehe dürfen diese keine Verzugszinsen berechnen oder ist es hinfällig da Mandant Ratenzahlungen leistet?
Danke im Voraus...
Das kommt darauf an, ob eine Verzinsung vereinbart bzw. tituliert ist oder nicht. Wenn nichts entsprechendes existiert, gibt es auch keine Zinsen. Ansonsten ist ohne genaue Zahlungsbestimmung nach § 367 BGB zu verrechnen.
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#15

12.10.2010, 14:10

Nein Pepples, bitte schau 288 BGB. Du brauchst nichts zu vereinbaren oder titulieren, sondern nur im Vorfeld gründlich arbeiten. Ich denke, das hat die Versicherung getan (286 BGB). Geldschuld und Verbraucher, d.h. 5 Prozentpunkte über Basiszins. an Verzugszinsen, ggf. bei Nachweis mehr.

ReginaA, du müsstest schon Näheres schreiben. Nicht nur "eine Hauptforderung besteht".

Die Versicherung müsste euch als Vertreter eine korrekte Forderungsaufstellung zur Verfügung stellen. Der Mandant hat aber wohl auch keine Unterlagen, oder?
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#16

12.10.2010, 19:39

Kaltforelle hat geschrieben:Nein Pepples, bitte schau 288 BGB. Du brauchst nichts zu vereinbaren oder titulieren, sondern nur im Vorfeld gründlich arbeiten. Ich denke, das hat die Versicherung getan (286 BGB). Geldschuld und Verbraucher, d.h. 5 Prozentpunkte über Basiszins. an Verzugszinsen, ggf. bei Nachweis mehr.

ReginaA, du müsstest schon Näheres schreiben. Nicht nur "eine Hauptforderung besteht".

Die Versicherung müsste euch als Vertreter eine korrekte Forderungsaufstellung zur Verfügung stellen. Der Mandant hat aber wohl auch keine Unterlagen, oder?
Hierfür muss aber Verzug bestehen und auch Versicherungen arbeiten nicht pesé gründlich :wink:

und btw vervollständige doch bitte Dein Profil :thx
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#17

13.10.2010, 10:23

Naja, der Verzug ist ja ganz einfach herbeizuführen, oder hast du schon mal ein Aufforderungsschreiben erhalten, ohne eine Frist? = 286 Abs. 2 S 1 BGB

Meinst du mein Profil? Ich denke, das Angegebene reicht, hier gibt es doch keine Pflichtangaben, oder ? :lol:
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#18

13.10.2010, 11:25

Du glaubst gar nicht, wie viele Aufforderungsschreiben von Nichtjuristen ohne Frist rausgehen :roll:
Pflichtangaben gibt es zwar nicht, aber da hier ja schon eine spezielle berufliche Ausrichtung gegeben ist, sollte zumindest die Berufsbezeichnung da sein. :lol:
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#19

14.10.2010, 11:21

@Kaltforelle: Wieso sollte die auch nicht ein Gegen-RA unterzeichnen können? Wir hatten den Fall zwar noch nicht, aber ich sehe kein Problem.
@aculita: Neee, die Erklärung gabs schon, als ich anfing :-D Probleme gab es keine nennenswerten. Hat der Schuldner nichts gezahlt, haben wir weiter vollstreckt usw.
Ich kann dir garnicht genau sagen, von was wir das abhängig machen, ob notarielles Schuldanerkenntnis oder nicht. Das notarielle Schuldanerkenntnis haben wir auch nicht so oft bekommen :-D
ReginaA
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#20

15.10.2010, 13:15

Kaltforelle: Kurzform; Der Mandant hatte ein Schreiben von Versicherung bekommen worauf er den schaden vom VN begleichen sollte; Dieser hat Ratenzahlung angeboten, da er nicht viel Geld hat; Versicherung hat es so hingenommen. Ein offizielles Aufforderungsschreiben mit Frist gab es aber nie; Von Zinsen war nie die Rede lt. Mdt.; Nun Mandant hat jetzt eine Summe angespart und würde gerne Restsumme ca. 1.000,00 € begleichen; Versicherung sagt aber er muss noch Zinsen begleichen und lässt sich nicht auf das Angebot ein; Nach Prüfung der uns vorliegender Unterlagen leider nicht viel, da eigentlich nichts vorlag außer das Schreiben das der Schaden beglichen werden soll und das letzte Schreiben mit Ablehnung des Angebots, war jetzt die Frage wie ist es mit Zinsen ist; Haben Versicherungen irgendwelche Rechtlichen-Bestimmungen, z.b. wie Finanzamt etc. das diese Zinsen berechnen dürfen? Ein korrektes Forderungskonto wird schon seit 12.2009 angefordert, bislang erfolglos...
Danke nochmals...
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