Innerhalb welcher Frist EV-Antrag stellen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Flora
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#1

14.10.2010, 10:14

Hallo!

Ich habe mal eine (wahrscheinlich ganz einfache) Frage:

Ich habe im Juli 2009 einen ZVA gemacht. ZV war erfolglos.
Ich habe aber jetzt erst EV-Antrag gestellt.

Das geht offenbar nicht w/ zu langen Zeitablaufs.

Innerhalb welcher Frist darf ich denn nur separaten EV-Antrag stellen, wenn vorher die ZV erfolglos war?
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katuscha
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#2

14.10.2010, 10:21

Ich bin mir nicht ganz sicher, entweder sind es 3 oder 6 Monate.
188F
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#3

14.10.2010, 10:28

Mit dem durchgeführten Vollstreckungsauftrag hast Du eine Fruchtlosigkeitsbescheinigung bekommen = GV schreibt, ZV war erfolglos. Diese Fruchtlosigkeitsbescheinigung hat 6 Monate Gültigkeit. Danach muss neuer ZA gemacht werden.
Flora
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#4

14.10.2010, 10:31

Aha. Dann weiß ich Bescheid. Vielen Dank!!
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