Hallo!
Ich habe mal eine (wahrscheinlich ganz einfache) Frage:
Ich habe im Juli 2009 einen ZVA gemacht. ZV war erfolglos.
Ich habe aber jetzt erst EV-Antrag gestellt.
Das geht offenbar nicht w/ zu langen Zeitablaufs.
Innerhalb welcher Frist darf ich denn nur separaten EV-Antrag stellen, wenn vorher die ZV erfolglos war?
Innerhalb welcher Frist EV-Antrag stellen?
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- Forenfachkraft
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Mit dem durchgeführten Vollstreckungsauftrag hast Du eine Fruchtlosigkeitsbescheinigung bekommen = GV schreibt, ZV war erfolglos. Diese Fruchtlosigkeitsbescheinigung hat 6 Monate Gültigkeit. Danach muss neuer ZA gemacht werden.