Außergerichtlicher Einigungsvorschlag-Schweigen=Zustimmung??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BeaBunny
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#1

11.10.2010, 19:32

Hallöchen...müsste nur mal kurz wissen, ob Schweigen zum außergerichtlichen Einigungsvorschlag (Rechtsanwalt) - wo wir natürlich leer ausgehen sollen...als Zustimmung gilt? Jedenfalls sollen wir uns bis zum 14.10.2010 zu diesem Einigungsvorschlag (Qute für unsere Mandantschaft = 0,00 €) äußern...doch mein Chef will sich nicht äußern, weil es da nichts zu sagen gibt.

Will mich nur absichern, ob Schweigen dann evtl. als Zustimmung gilt.

Danke...danke!

LG Bea
cahra
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#2

11.10.2010, 19:36

Ich glaube eher nicht, da Schweigen keine wirksame Willenserklärung ist.
Viele Grüße von Cahra
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Rumpelstilzchen
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#3

12.10.2010, 05:47

Was ist denn das für eine "Einigung", wenn eine der Parteien leer ausgeht? :roll:
MagFly
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#4

12.10.2010, 09:35

Hallo,

bei den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplänen ist es so, dass wenn Ihr den Plan von einem Rechtsanwalt bekommt, dann gilt Euer Schweigen als Ablehnung.

Solltet Ihr aber einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan von dem zuständigen AG erhalten, dann würde Euer Schweigen als Zustimmung gelten, aber wie gesagt, erst wenn der Plan vom Gericht überreicht wurde.
BeaBunny
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#5

13.10.2010, 23:05

:thx

Also vom Gericht haben wir keinen Schuldenbereinigungsplan erhalten!

Eben würden total leer ausgehen, da stimmt man doch nicht einfach so zu...aber es ist notwendig, weil erst bei Ablehnung (ich glaube von einem einzigen Gläubiger aus vielen reicht aus) der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden kann.

Vielen Dank nochmal!
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Schlaubi wieder da
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#6

14.10.2010, 08:13

Ein Schweigen gilt als Ablehnung! Schön für Euch wäre es, wenn Ihr einen Titel aus unerlaubter Handlung habt, denn dieser wird von der Restschuldbefreiung nicht erfasst.
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.

Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
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