ich würde für die Zustellung einen Antrag auf öffentliche Zustellung machen. Dann wird der ganze Quatsch schön an die Gerichtstafel ausgehändigt und öffentlich gemacht. So etwas finde ich immer schön!! Dann ist das schon mal erledigt.
Wegen dem Geburtsdatum frage ich daher, weil man auch auch ne Anfrage ans Personenstandsregister machen kann. Vielleicht hat er ja geheiratet? Seinen Namen geändert?
Gewerbeamtsanfragen bringen auch immer Licht ins reichlich Dunkle....
Ansonsten wäre jetzt zum Jahresende die ZV beim Finanzamt für Steuerrückerstattungen vielleicht effektiv???
Wenn er bei der Anwältin arbeitet, wird eine Gehaltspfändung nichts bringen. Er wird schon "wenig" genug verdienen, damit nichts zu holen ist. Ein P-Konto wird er dann schnell einrichten... Ja, ja, das kennt man ja
ZV aussichtlos? - Schuldner verzogen
- Schlaubi wieder da
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Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
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- Schlaubi wieder da
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guckst du hier: http://www.renothek.de/viewtopic.php?t=4689" target="blank
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- Michael1974
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Dann versuche doch erstmal die Zustellung von Anwalt zu Anwalt nach § 195 ZPO.
Meines Wissens nach funktioniert die öffentliche Zustellung nur, wenn alle anderen Zustellungsmöglichkeiten fehlgeschlagen sind...
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