Schwieriger PfÜB-Fall (2 Schuldner - 2 VB's)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Lachgummi
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#1

12.10.2010, 15:05

Huhu ihr Lieben,

2 Schuldner (Mann und Frau) bezahlen ihr Hausgeld nicht
Es wurde MB beanragt - es folgte der VB
Das AG stellte 2 VB's aus, einen auf die Frau, den anderen auf den Mann, gleiche HF, NF, Summe
Meine Kollegin schickte an die Käuferin, den Notar und die Schuldner eine Benachrichtigung über die bevorstehende Pfändung - also die Vorpfändung.
Nun müssen ja 2 VB's hinterher geschoben werden.
Das versuche ich nun zu machen.

Ich würde nun:

Den VB der Frau in Form eines PfÜB's an den Notar schicken (Im Forderungskonto auch nur die Frau erwähnen)
Den VB des Mannes in Form eines PfÜB's an die Käuferin schicken (IM FK auch nur den Mann erwähnen)

Denke ich zu kompliziert??
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niva
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#2

12.10.2010, 15:07

Warum willst du denn getrennte Pfübs machen? Ich vermute mal, dass deine Schuldner gesamtschuldnerisch haften und du daher 2 VBs bekommen hast.
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Schlaubi wieder da
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#3

12.10.2010, 15:09

Du machst einen PfüB für alle (alle Drittschuldner und alle Schuldner)
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.

Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
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#4

12.10.2010, 15:11

ja genau sie haften gesamtschuldnerisch. stimmt
wie kann ich sonst vorgehen mit den PfÜBs?? :? :(
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#5

12.10.2010, 15:24

Wie schon gesagt. Du machst einen einzigen Pfüb und führst dort alle Drittschuldner auf und alle Gesamtschuldner mit den VBs und Forderungskonto
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.

Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
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#6

12.10.2010, 15:43

wie ist es denn, wenn die drittschuldner in unterschiedlichen bundesländern wohnen??
jenniver
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#7

12.10.2010, 15:46

Darum kümmert sich das AG und der GV, ist für dich uninteressant, da du ja den Pfüb beim AG beantragst, wo die Schuldner wohnen.
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Liesel
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#8

12.10.2010, 15:47

Das ist doch unerheblich. Es wird erst an DS 1, dann an DS 2 und danach an Schuldner zugestellt. Den PfÜB-Antrag machst du doch an das Gericht, welches für die Schuldner zuständig ist.
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#9

12.10.2010, 16:05

ok ich danke euch. ein problem gelöst, folgt auch schon das nächste.

im vordruck steht:

wird wegen der in nachstehendem Forderungskonto näher bezeichneten und berechneten Forderung(en) in Höhe von insgesamt

... € zuzüglich

1. etwaiger weiterer Zinsen gemäß nachstehendem Forderungskonto
2. der Zustellkosten dieses Beschlusses

die Forderung der Schuldner auf

(FREI)

an die drittschuldner

was kommt da rein?? ich mag ZV nicht :p
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#10

12.10.2010, 16:07

Der Anspruch, den du pfänden willst.
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