ich habe hier einen Titel (Arbeitgeber hat mit unserem Mdt einen Vergleich geschlossen). Er zahlt aber trotzdem nicht und rechnet auch nicht ab. Ich weiß nicht recht, wie ich dem GV/Gericht das klarmachen soll.
Das ArbG schreibt wörtlich im Vergleich: "1. Die Bekl. zahlt an den Kläger Urlaubsabgeltung, soweit dies noch nicht mit der Abrechnung für Juni 2010 geschehen ist."
(Weiter tituliert ist ein Zahlungsanspr. auf ... € Bruttolohn)
ICH kann das mit dem Urlaub anhand der Angaben des Mdt. nachvollziehen, aber wie bringe ich das dem GV/Gericht bei? Schreibe ich da einfach rein was wir sagen was offen ist, oder wird der GV/Gericht das glauben was der Schuldner sagt? Richtigkeitsprüfung kann das Gericht/der GV ja nicht vornehmen oder doch?
Wie vollstrecke ich Pkt. 1. überhaupt? Pfüb oder ZVA oder wie? So unglaublich das ist, aber sowas habe ich in 16 Jahren Berufserfahrung noch nicht vollstrecken müssen.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)