Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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JasDim
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#1

07.10.2010, 10:55

Hallo, ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen... ich habe eine Akte in der ich Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft beantragen soll. Die hälftige Eigentümerin ist unsere Mandantin, die andere Hälfte gehört ihrem Ex-Mann. Wird der Antrag in etwa so wie bei einer Teilungsversteigerung gestellt? Gibt es da Unterschiede? Welchen Gegenstandswert muss ich hier nehmen (da es ja keinen Titel gibt)?
Geiselmann
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#2

07.10.2010, 19:09

Hallo,

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft und Teilungsversteigerung sind zwei Begriffe für dasselbe Verfahren nach §§ 180ff ZVG.
Der Gegenstandswert richtet sich nach § 26 RVG (hälftiger Verkehrswert)

S. Geiselmann
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