was tun, wenn der GVZ die EV nicht durchführt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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hannah81
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#11

05.10.2010, 16:30

ja danke soweit. ich hab ihn heute telefonisch nicht erreicht, werds aber weiter probieren. ich will erstmal nachhörn, warum das so lange dauert bzw. ihn auch nochmal mündlich auffordern, dem schuldner endlich die EV abzunehmen.

kann er sich eigentlich weigern, die ev abzunehmen, weil der schuldner "raten" zahlt (bisher so 4 mal im jahr 40 euro - also kaum der rede wert)? - die 6 monate, in der die forderung per ratenzahlung getilgt sein soll, sind ja schon laaaange vorbei.

@13: danke für deinen fetten hinweis. werds mir mal durchlesen ;)
Goldlöckchen

#12

06.10.2010, 08:23

Hatte er denn Sprechstunde, als Du versucht hast, ihn zu erreichen? Falls er Sprechstunde hatte und nicht da war, würde ich mal beim AG anrufen und nachfragen, ob der GV eventuell im Urlaub oder krank ist. Falls beides nicht der Fall sein sollte und er zu seinen Sprechzeiten nicht erreichbar ist, würde ich umgehend ne Dienstaufsichtsbeschwerde machen. Wie lange willst Du Dich denn noch hinhalten lassen???

Nein, er kann sich nicht weigern, die EV abzunehmen. § 900 Abs. 3 ZPO ist eigentlich eindeutig.
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hannah81
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#13

06.10.2010, 11:42

laut internetseite der-gerichtsvollzieher hatte er zu der zeit sprechstunde (morgens). ich hab dann bei gericht angerufen und nachgefragt, dort sagte man mir, dass er weder krank noch im urlaub sei. hab dann bei seinem vertreter angerufen, der im gleichen haus sitzt. der meinte dann, momentan wäre er unterwegs, er hätte auch erst mittags sprechstunde, die angaben im internet wären wohl veraltet. na danke auch *g* gestern mittag hab ichs dann nimmer geschafft, werds aber heute oder morgen nochmal probieren.

ich will halt wirklich erst nochmal mit ihm telefonieren, bevor ich da weitere schritte einleite... vielleicht kann ich ja so schon was erreichen und er kommt endlich in die gänge. *seufz*
Goldlöckchen

#14

06.10.2010, 11:46

Gott sei Dank vollstreckst Du für Euch selbst. Als Mandant hätte ich für diese Vorgehensweise kein Verständnis.
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#15

06.10.2010, 12:23

... wieder so ein Fall von aktivem Schuldnerschutz ...
Solange regelmäßige Zahlungen kommen, halte ich still, der GV macht ja seine Arbeit ordnungsgemäß.

Wobei ich mich manchmal frage, in welcher Welt die GV leben.
Ich hatte letzthin einen Fall, in dem lange Raten gekommen sind.
Als 4 Monate lang nichts kam, bat ich, die Vollstreckung weiterzuführen.
Antwort: Sch. zahlt keine Raten mehr, ich soll EV beantragen.
Was heisst "zahlt keine Raten mehr" ? Wurde Sch. nur angeschrieben und hat nicht geantwortet ? War GV beim Sch. und der hat gesagt, er könne nicht zahlen ? Großes Rätselraten, wie immer in den sogenannten GV-Protokollen.
Ich hab also EV beantragt.
Auf Nachfrage nach Termin 6 Wochen später wird mir weitere 2 Wochen später vom selben GV mitgeteilt, Sch. habe längst Privatinsolvenz angemeldet, das Ganze natürlich mit Kosten.
Das Schreiben hab ich dann mit entsprechender Anmerkung zurückgefaxt.
Der GV hat mit tödlicher Sicherheit gewußt, dass jede weitere Maßnahme nutzlos ist und uns in unnötige Kosten getrieben (wir haben noch nie Geld aus einer Insolvenz bekommen).

Fazit: Die Restforderung kann ich in den Wind schreiben, Sch. ist vogelfrei und kann sich ins Fäustchen lachen.
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hannah81
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#16

06.10.2010, 13:59

@rapunzel: wenn ich nicht für uns selbst vollstrecken würde, würd ich das ganze auch anders handhaben. aber so bleibt die sache halt auch mal eher liegen *gesteh*

@zweite chefin: wenn die raten wenigstens regelmäßig kämen. die hauptforderung betrug 2007 1600 €; jetzt nach 3 jahren sind wir grade mal auf 1200 runter. wenn nur alle 3 monate 40 euro bezahlt werden, wirkt sich das eben kaum aus. wenn das so weiter geht is der gvz in rente und ich sitz immer noch auf meiner forderung...

ich hab nicht so viele vollstreckungssachen aber wenn hab ich auch oft das gefühl, von vorne bis hinten veräppelt zu werden. :(
Goldlöckchen

#17

06.10.2010, 14:24

Schon Dein letzter Satz schreit nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

Ich habe für die überlasteten GV´s wirklich sehr viel Verständnis, mache meine 1. Sachstandsanfrage frühestens nach drei Monaten. Aber was zu viel ist, ist zu viel.
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