Pfändungsbeschlussantrag ohne Sicherheitsleistung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nordlicht
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#1

30.09.2010, 10:34

Hallo,
Ich habe da mal ein Problem.
Habe ein Urteil zur Zahlung erhalten - ZV nur möglich gegen Sicherheitsleistung.
Jetzt habe ich gehört, dass ich Pfändungsbeschluss (ohne Überweisung) auch ohne Sicherheitsleistung beantragen kann.
Ist das so? Wenn ja, in welcher Form reiche ich das Urteil ab? Wie muss der Antrag aussehen?

Schnellstmöglich Hilfe wäre sehr erfreulich!!!!!!

Vielen Dank im Voraus!
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domel 3008
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#3

30.09.2010, 11:06

grundlage ist der § 720a ZPO, ansonsten einfach Suchfunktion benutzen, wurde schon oft hier behandelt.
eben einfach den normalen Antrag auf PfÜB umarbeiten zum Pfändungsbeschluß, in dem du alle Passagen zur Überweisung rausnimmst... :D
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