Vollstreckung Mietkaution

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Calema
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#1

28.09.2010, 09:01

Hallo,

ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch, wie ich am besten vorgehen soll. Vielleicht könnt Ihr mir ein wenig auf die Sprünge helfen.

Ich habe ein VU vorliegen, in dem die Beklagte verurteilt wurde, die Mietkaution herauszugeben nebst Zinsen und Nebenkosten. Hilfsweise wurde die Beklagte verurteilt, die Freigabe des verpfändeten Sparbuchs zu erteilen.

Danke schon mal!
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LuzZi
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#2

28.09.2010, 09:06

Wie wäre es damit, eine letzte Frist zu setzen und dann den GVZ loszujagen?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Calema
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#3

29.09.2010, 08:20

Auf Fristsetzungen reagiert die Schuldnerin leider in keinster Weise.

Wenn ich den Gerichtsvollzieher beauftrage, muss ich dann einen speziellen Antrag stellen oder einfach einen ganz normalen Sachpfändungsauftrag?
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zmaus2003
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#4

29.09.2010, 08:41

denke mal normaler ZV-Kombi müsste erst mal reichen, du vollstreckst ja schon eine Geldforderung
wieso müsst ihr eigentlich extra die Freigabe des verpfändeten Sparbuchs beantragen - ist doch ein Mietkautionsparbuch und das befindet sich doch beim Vermieter?? sorry kenn mich in Mietsachen nicht so genau aus
Tiss
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#5

29.09.2010, 16:14

Du musst einen PfÜb gegen Vermieter und Bank als Drittschuldner beantragen (vorher: vorl. Zahlungsverbot), vgl. Jungbauer/Okon, ZV, 2006, S. 154 Rn. 594. Gepfändet wird der Auszahlungsanspruch des Schuldners.

Die erforderlichen Angaben können per Antrag auf Abgabe oder Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung erzwungen werden (Jungbauer/Okon, ZV, 2006, S. 210 Rn. 822).

Das Sparbuch könnte nach § 836 Abs. 3 ZPO zu pfänden sein. Ich würde einen entsprechenden Antrag auf Herausgabe in den Antrag auf PfÜB mit aufnehmen.
LG Tiss
Calema
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#6

30.09.2010, 09:51

Danke schön! :)

Wie formuliere ich das am besten? Ich habe schon meine Bücher gewälzt, aber ich finde irgendwie nicht das Passende. :oops:

Weshalb eigentlich das Vorl. Zahlungsverbot?

Das Sparbuch ist übrigens scheinbar verschollen. Es müsste sich eigentlich bei der Schuldnerin befinden, aber niemand weiß das so genau.
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zmaus2003
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#7

30.09.2010, 11:30

tja wenn Sparbuch verschollen mal bei der Bank nachfragen was hierfür als Nachweis benötigt wird - bloße aussage des Schuldners bzw. unterzeichneter Vordruck etc. und dann die Angaben bzw. Unterschrift bei der Abnahme der EV erzwingen

wieso eigentlich Pfüb gegen Vermieter? ist Vermieter hier nicht der Kläger ??? also fällt dass erst mal weg
wenn Sparbuch sich beim Schuldner befindet, musst du einen Pfüb gegen den Mieter = Beklagten machen mit der Bank als Drittschuldner und gleichzeitig hier die Herausgabe beim Mieter beantragen.
Tiss
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#8

30.09.2010, 12:28

zmaus2003 hat Recht. Da der Vermieter selbst an das Geld will, pfändet er das Guthaben des Mieters (Schuldner) bei der Bank (Drittschuldner). Normalerweise wäre das Sparbuch im Wege der Hilfspfändung vom Gerichtsvollzieher an sich zu nehmen. Hier aber ging das Sparbuch angeblich verloren.

Wenn der Schuldner noch keine schriftliche Erklärung über den Verlust des Sparbuchs abgegeben hat, müsste diese im Wege der Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung erzwingbar sein.

Vorher bei der Bank fragen, wie ein Kontoinhaber an sein Geld kommt, wenn er sein Sparbuch verloren hat. Das betreffende Recht des Schuldners gegenüber der Bank im PfÜB mitpfänden (Vielleicht kann Dir jemand bei der Bank sagen, wie man das formuliert), PfÜB Bank und Schuldner zustellen, "Ersatzhandlung" ggü. der Bank vornehmen, Geld auszahlen lassen.

Das vorläufige Zahlungsverbot soll verhindern, das der Schuldner sein Sparbuch plötzlich "findet" und das Geld selbst abhebt.
LG Tiss
Calema
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#9

30.09.2010, 15:58

Besten Dank schon mal.

Dann werde ich am besten erstmal bei der Bank anrufen und da einmal nachfragen.

Mal schauen, wie weit ich komme.

In diesem Fall ist es übrigens so, dass die (ehemaligen) Mieter selbst die Gläubiger sind. Das Mietverhältnis ist seit längerem beendet und sie möchten nun ihre eingezahlte Mietkaution zurück haben.
grommelie
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#10

30.09.2010, 16:16

Du hast doch ausgeurteilt bekommen, dass der Vermieter die Kaution zzgl. Nebenkosten Zinsen herauszugeben - also zu zahlen - oder hilfsweise das Sparbuch freizugeben hat. Also: Mach es Dir nicht so umständlich und mach nen normalen ZV-Auftrag auf Zahlung.
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