Vollstreckung Freistellungsantrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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platoon007
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 23.09.2010, 16:11

#1

29.09.2010, 14:41

Hallo,

wir haben ein Versäumnisurteil mit einem Freistellungsantrag für unsere außergerichtlichen Kosten.

Der GV meint, dies könne nicht vollstreckt werden.

Was mache ich dann? Nützt einem der Freistellungsantrag dann überhaupt was?

Liebe Grüße
Micsi11
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 434
Registriert: 10.11.2008, 17:22
Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm

#2

29.09.2010, 18:38

Hallo,

schau mal in einem ZPO-Kommentar bei § 887 ZPO. Da gibt es auch bestimmt Muster im Internet für einen entsprechenden Antrag (weil du meines Erachtens da glaub so was wie einen Ermächtigungsbeschluss brauchst).

Aber sicher bin ich mir so auf die Schnelle auch nicht.
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