Der Schuldner ist 1973 geboren, bezieht SGB-II - Leistungen in Höhe von 583 EUR incl. Miete und hat angeblich lediglich Rentenanwartschaften, sonst nicht. Was mich stört - er hat angeblich kein Girokonto, dort ist angemerkt: "Geld wird per Scheck ausgezahlt"....
Muss man den Scheck nicht auf ein Konto einlösen? Mir scheint es ein bisschen komisch und ich hätte gern der SGB-II-Bescheid als NAchweis. AUßerdem würde ich gern in den MietVertrag reinschauen, ob eine Mietkaution dort besteht. Darf ich hier ergänzend wegen dem Girokonto hinterfragen und wegen den Unterlagen? In welcher Form geht das und kriege ich dafür extra Gebühren?
Was meint ihr, loht es sich bei dem Alter des Schuldnerrs an die Pfändung der Rentenanwartschaften denken? Würde das jetzt schon gehen? Der Schuldner ist übrigens Dreher vom Beruf.
Fragen über Fragen, aber ich mach auch soooo selten ZV. Ich hoffe, ihr könnt mir hier ein wenig weiterhelfen.
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