Pfändung der Ausübung des Rücktrittsrechtes

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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KraKuWE
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#1

28.09.2010, 10:02

Hallo
ich hab folgendes Problem:
geschiedene Eheleute, er hat ihr seinen Miteigentumsanteil am Hausgrundstück übertragen, sich jedoch hierzu ein Rücktrittsrecht eintragen lassen, dieses hat er bislang nicht ausgeübt,

Kann ich den Anspruch/sein Recht, den Rücktritt zu erklären, pfänden?

Bin für jeden Tipp dankbar.

LG
KraKuWe
Geiselmann
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#2

28.09.2010, 19:21

Hallo,

das Rücktrittsrecht wird zusammen mit der Geldforderung gepfändet.
Auch nach Pfändung kann der Pfändungsgläubiger das Recht nur zusammen mit dem Schuldner geltend machen.
Stöber, Forderungspfändung, 14. Auflage, Anm. 562a

S. Geiselmann
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