Hallo
ich hab folgendes Problem:
geschiedene Eheleute, er hat ihr seinen Miteigentumsanteil am Hausgrundstück übertragen, sich jedoch hierzu ein Rücktrittsrecht eintragen lassen, dieses hat er bislang nicht ausgeübt,
Kann ich den Anspruch/sein Recht, den Rücktritt zu erklären, pfänden?
Bin für jeden Tipp dankbar.
LG
KraKuWe
Pfändung der Ausübung des Rücktrittsrechtes
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- Beruf: Rechtspfleger
Hallo,
das Rücktrittsrecht wird zusammen mit der Geldforderung gepfändet.
Auch nach Pfändung kann der Pfändungsgläubiger das Recht nur zusammen mit dem Schuldner geltend machen.
Stöber, Forderungspfändung, 14. Auflage, Anm. 562a
S. Geiselmann
das Rücktrittsrecht wird zusammen mit der Geldforderung gepfändet.
Auch nach Pfändung kann der Pfändungsgläubiger das Recht nur zusammen mit dem Schuldner geltend machen.
Stöber, Forderungspfändung, 14. Auflage, Anm. 562a
S. Geiselmann