Haftbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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zessi
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#1

28.09.2010, 14:21

hallo!

ich habe ein Problem. Unser schuldner ist nicht zum termin zur abgabe der ev erschienen und für den fall haben wir beantragt, einen haftbefehl zu erlassen.

nun hab ich das ding auf dem tisch und weiss so gar nichts damit anzufangen.

ich meine mal gehört zu haben, dass der gläubiger die haftunterbringungskosten zu tragen hat. stimmt das? und wieviel geld wäre das. wie hoch sind die anwaltskosten?

Ich komm aus der wirtschaftsrechtskanzlei und da haben wir so was nie gemacht.

danke schon mal
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nephele
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#2

28.09.2010, 14:29

dass der gläubiger die haftunterbringungskosten zu tragen hat. stimmt das? und wieviel geld wäre das. wie hoch sind die anwaltskosten?
Ja, das ist richtig.
Für Schuldner bis 18jährig und Azubis sind es pro Monat zwischen 224,80 euro und 343,60 euro )je nachdem mit wievielen er sich die Zelle teilt) und bei über 18jährigen zwischen 254,50 euro und 373,30 euro.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Goldlöckchen

#3

28.09.2010, 14:30

Du musst einen Pfändungs- und Verhaftungsauftrag an den GV erteilen. Oder nur einen Verhaftungsauftrag; je nach Forderungshöhe.
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Liesel
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#4

28.09.2010, 14:33

Theoretisch ist es tatsächlich so, daß der Gläubiger zunächst die Haftunterbringungskosten zu zahlen hat. Meistens ist es aber so, daß der Schuldner nach Verhaftung durch den GV die EV dann abgibt und hiernach sofort aus der Haft entlassen wird.
LEBE DEN MOMENT

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(UNHEILIG)
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nephele
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#5

28.09.2010, 14:35

Sicher gibt er der Schuldner die EV nach Verhaftung dann doch lieber ab. Aber soll ja auch Leute geben, die gerne mal Vollpension wohnen :roll:
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

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Zitat Sheldon Cooper
jenniver
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#6

28.09.2010, 14:40

Meistens ist es aber so, daß der Schuldner nach Verhaftung durch den GV die EV dann abgibt
:shock:
Also wir beantragen auch immer HB. Sobald wir den vom AG bekommen, schicken wir den GV nochmal los mit Verhaftungsauftrag und Abgabe e.V. RA-Kosten fallen ja keine mehr an, sofern der erste ZV Auftrag und die e.V. schon abgerechnet worden. Bei uns ist es allderings so, dass sich noch nie ein Schuldner verhaften lassen hat, sondern dann schon Ratenzahlungen angeboten hat oder die e.V. abgegeben.
Geiselmann
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#7

28.09.2010, 19:17

Hallo,

Festsetzung Haftkostenbeitrags im Kalenderjahr 2010 für das gesamte Bundesgebiet einheitlich
I. für Unterkunft
1. für Gefangene bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende
bei Einzelunterbringung 142,80 €
bei Belegung mit zwei Gefangenen 61,20 €
bei Belegung mit drei Gefangenen 40,80 €
bei Belegung mit mehr als drei Gefangenen 20,40 €

2. für alle übrigen Gefangenen
bei Einzelunterbringung 173,40 €
bei Belegung mit zwei Gefangenen 91,80 €
bei Belegung mit drei Gefangenen 71,40 €
bei Belegung mit mehr als drei Gefangenen 51,00 €

II. für Verpflegung

Frühstück 46,00 €
Mittagessen 82,00 €
Abendessen 82,00 €

Alle Beträge beziehen sich jeweils auf einen Monat. Für kürzere Zeiträume ist für jeden Tag ein Dreißigstel der aufgeführten Beträge zugrunde zu legen.
- Bundesanzeiger Nr. 159 vom 22.10.2009, S. 3625 -

S. Geiselmann
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