Zwangsvollstreckung gelöschte GmbH & Co. KG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Maddin
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#11

15.06.2009, 12:00

Ich liebe das Internet und die Menschen, die einen darauf aufmerksam machen, dass es Dinge gibt, die man suchen kann^^

Schau Dir mal dieses Merkblatt an... evtl. hilft es Dir zu verstehen, was geschieht, wenn eine GmbH aufgelöst wird.

http://www.ihkzuschwerin.de/ihksn/Publi ... _GmbH.html


Ich denke, dass Du den Liquidator finden musst... Der müsste doch eigentlich bekannt sein?! Oder???

Greetz Maddin
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Titi
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#12

15.06.2009, 13:09

Der titel stammt aus der Zeit vor der Löschung!
Titi
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#13

15.06.2009, 13:31

Vielen lieben Dank erst mal für die vielen Antworten..
Aber ich stehe immer noch auf der Leitung (HR-Recht ist schrecklich)... das Merkblatt ist klasse... jetzt ist schon mal ein bißchen Licht hier im Dunkeln :-) aber, einen Liquidator kann ich doch nicht kennen, weil doch keine Liquidation stattfand, oder habe ich das jetzt total falsch verstanden? die fa. wurde aufgelöst... und ist erloschen (ohne Liquidation). das finde ich sehr witzig... wirklich... das kann der doch nicht machen... zumal er noch viele viele andere firmen hat... :shock:
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Maddin
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#14

15.06.2009, 15:30

Ich sage mal so, das ist ein mehr als kompliziertes Thema...

So und jetzt mal richtig :senf

Als erstes muss man vor jedem Antrag bzw. Auftrag in der ZV immer die Auskunft einholen, ob es die GmbH (oder welche Form auch immer) noch gibt. Ansonsten bleibt man auf den ZV-Kosten sitzen, wenn eine Löschung vorliegt.

Die Gesellschafter haften nicht mit Ihrem Privatvermögen, was bedeutet, dass nach der Löschung von diesen nichts zu holen ist, außer es ist wie in 3.).

Bei GmbH & CO.KG ist es nicht anders, weil die GmbH haftet und keine Privatperson.

In der Regel kommt man nach der Löschung an keinen mehr heran.

1.) Eine Möglichkeit ist, dass die GmbH noch Vermögen aus irgendwelchen Geschäften hat, deren Ertrag nach der Löschung noch beizutreiben ist bzw. war, weil eine GmbH nach der Löschung, wenn Guthaben "auftaucht", wieder als nicht gelöscht betrachtet wird, bis das Guthaben verteilt ist und dann meistens auf Antrag ein "Notliquidator" bestellt wird. Man muss dann aber von dem Guthaben wissen.

Leider habe ich keine Ahnung, was für Forderungen existieren und wie lange diese zurückliegen... Es ist auch fast unmöglich an solche Informationen heranzukommen (ich meine, ob noch irgendwelche Gelder oder Vermögenswerte der GmbH existieren).

2.) Noch eine Möglichkeit ist, dass die GmbH schon zahlungsunfähig war und der Geschäftsführer wissentlich weiter Waren bestellt hat, obwohl er wusste, dass nichts mehr gezahlt werden kann... (= strafbare Handlung). Dann kann man direkt Strafanzeige gegen den Geschäftsführer veranlassen. Wenn ihm bekannt wird, dass die GmbH überschuldet bzw. zahlungsunfähig ist, dann muss er innerhalb von 3 Wochen Inso-Antrag stellen. Allerdings betrifft das dann auch nur den Schaden, den er dadurch verursacht hat. Bedeutet, dass es nur um die Quote geht, die man als Gläubiger im Inso-Verfahren bekommen hätte. Auch mies, weil das dann ca. 1 % ist...

3.) Noch eine Mögklichkeit wäre, dass einer oder mehrere Gesellschafter ihre Stammeinlage nicht geleiset haben. Dann haften sie auch nachträglich (keine Ahnung wie lange!) in der Höhe der Einlage. Meistens muss dann aber Inso-Antrag gestellt werden und dann bekommt man wieder nur 1 - 5 % nach Quotenverteilung....

Wie Du siehst alles Mist! Deswegen machen viele mit GmbH´s nur Geschäfte, wenn sie einen Bürgen haben^^

Ich habe Deine Fragen nun nach bestem Wissen und Gewissen (aber ohne Gewähr, sonst will ich Geld LOL) beantwortet, bitte aber alle darum mich zu verbessern, wenn es jemand besser im Hirn hat :wink:

Greetz
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#15

15.06.2009, 19:37

Oh, vielen Dank für die super-ausführliche Antwort...
Ich denke also, dass wir hier an nix ran kommen können... rufe aber trotzdem morgen nochmal beim Handelsregister an und höre mal, ob ich da noch was raus bekomme oder so...
Was für ein Mist...
Grüße Titi
hasilein
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#16

15.06.2009, 21:34

Hallo,

zur allgemeinen Erläuterung der Haftung:
Eine GmbH & Co. KG wird von der GmbH vertreten, diese durch den GF der GmbH. Also kann hier schon mal keine private Haftung vorliegen, da der GF nicht mit seinem Privatvermögen haftet.
Eine Titelumschreibung würde ich erst einmal nach hinten schieben, das war in meiner beruflichen Laufbahn noch nie erforderlich. Zumal immer nurdie Person haftet, welche die Schulden "erwirtschaftet" hat. Es sei denn, dass bei der Übernahme einer Einzelfirma eine Übernahme der ALT-SCHULDEN getroffen wurde, dies müsste uns als Vollstrecker dann allerdings auch bekannt sein (durch Telefonat oder aber am Besten schriftlich).

Zur Löschung kann ich folgendes sagen:

es sieht schwer nach einem Insolvenzfall aus. ich würde hier erst einmal eine Insolvenzanfrage sowie eine EV-Anfrage starten. Sollten hier ein positives Ergebnis vorliegen, muss hier die Forderung zur Insolvenzmasse angemeldet werden.

LG hasilein
Zuletzt geändert von hasilein am 15.06.2009, 22:25, insgesamt 1-mal geändert.
Andre Boine

#17

15.06.2009, 22:16

@Davy: Danke, man lernt nie aus.

@Titi: check mal das,

http://www.notar-wunderlich.de/cms/fron ... p?idart=29

Im Ergebnis: Die GFs sind wegen Insolvenzverschleppung dranzukriegen.,
Ushino23
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#18

28.09.2010, 10:15

Hallo,
ich habe mir diesen Beitrag durchgelesen, da ich eine Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung stellen soll. In den schlauen Büchern mit den ganzen Mustern finde ich aber leider diesbezüglich keine Strafanzeige. Nur die typische wegen Eingehungsbetrug :( Kann mir vielleich jemand helfen?? Ich habe die Akte schon seit 2 Wochen hier liegen und so langsam bekomme ich Bauchschmerzen :?

:thx schon mal an alle, die mir weiterhelfen können. (bin allein im Büro und hatte so etwas noch nie .... schnief .... :( )

Sorry, ich wollte kein neues Thema eröffnen, deshalb schreibe ich hier. Ich hoffe, dass ist OK :?:
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domel 3008
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#19

28.09.2010, 12:44

die Frage zu dem Antrag der Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung interessiert mich auch, da wir auch einige Titel gegen eine GmbH & Co. KG haben, die sich umfirmiert, Sitz verlegt und dann sich dann - nach Abweisung des Insolvenzantrages wegen Masseunzulänglichkeit - gelöscht haben.

also ich bin auch gespannt auf alle Anregungen :mrgreen:
Ushino23
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#20

28.09.2010, 17:03

Es kommen noch keine Anregungen :cry: .... schnief ..... :cry:

Wo seid Ihr? :?: :cry: :cry:

Vielleicht kann ich nochmal heute Abend reinschauen, wenn mein doofes Internet wieder funktioniert....... :evil:
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