vorläufiges vollstreckbares VU

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
UschiSchweiger
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#1

24.09.2010, 14:27

Ich brauche eure Hilfe:
Habe ein vorläufig vollstreckbares Versäuminisurteil (Ausfertigung) auf dem Tisch zu liegen und weiß, dass es dem Gegener bereits zugestellt ist (Nachfrage beim Gericht). Kann ich jetzt sofort vollstrecken?
Oder muss ich auf die schriftliche Zustellungsmitteilung warten? Oder brauche ich die Vollstreckungsklausel?
Vielen Dank!
rosa

#2

24.09.2010, 14:28

Vollstreckungsvoraussetzungen :

Titel
Klausel
Zustellung
Finja75
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#3

24.09.2010, 14:55

UschiSchweiger hat geschrieben: auf dem Tisch zu liegen
...zu liegen...??? Mach es doch mal auf, vielleicht ist ja die Klausel schon drauf :wink:

Wenn es ganz eilig ist, lass´ doch ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen :!:
Randfichte72
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#4

24.09.2010, 16:51

Titel, Klausel, Zustellung - wenn das erfüllt ist, kannst Du vollstrecken Habt Ihr denn im Rechtsstreit die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung beantragt? Ich stimme Finja zu, wenn Dir diese vorliegt und die Vollstreckungsklausel auch, dann kanns losgehen.
Mauli

#5

27.09.2010, 12:13

Mal ne andere Frage!
Ich habe in einer Sache zwei vorl. Zahlungsverbote gemacht ( da zwei Bankverbindungen) bekomme ich auch zwei mal die Gebühr? ja oder? Bearbeite gerade das FokO und weiss nicht ob ichs zweimal reinnehme.. kann wer helfen?
Randfichte72
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#6

27.09.2010, 12:17

Fürs VZ gibt es doch keine Gebühren,der Pfüb folgt doch nach! Dort kannst Du mehrere DS reinnehmen, RA-Gebühren fallen nur einmal an.
AgiW
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#7

27.09.2010, 12:20

Sollte der PfÜB aber nicht mehr gemacht werden, weil einer der beiden DS vielleicht zahlt, fallen die Gebühren an! Allerdings nur einmal. Du hättest ja auch beide DS in dein VZV und später in den PfÜB mit aufnehmen können.
Mauli

#8

27.09.2010, 12:45

also es wurde bereits gezahlt.. allerdings nur die hauptforderung..daher wollte ich nur die gebühr fürs vz wissen... nur einmal? mmmh.. jetzt bin ich unschlüssig.. hab hier bei uns eine modell-akte da haben wirs zweimal drin.. weitere meinungen?
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Trynnchylld
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#9

27.09.2010, 12:52

Randfichte72 hat geschrieben:Fürs VZ gibt es doch keine Gebühren,der Pfüb folgt doch nach! Dort kannst Du mehrere DS reinnehmen, RA-Gebühren fallen nur einmal an.

Ich dachte bisher auch immer, dass die Gebühren für einen PfÜb nur einmal anfallen, gibt es jedoch mehrere Drittschuldner, so können die Gebühren für jeden Drittschuldner separat entstehen, da es auch eigenständige Maßnahmen sein könnten.

Ich finde nur leider die Entscheidung grad net. Wenn sie mir über den Weg läuft, geb ich sie hier mal durch!
Lieber Gruß, Trynn

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Liesel
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#10

27.09.2010, 16:56

AG Berlin-Mitte, Beschluß vom 28.07.2009, JurBüro 2009, 606

2 DS - Streitwert = zu pfändende Forderung x 2
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(UNHEILIG)
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