Räumungsurteil und KfB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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-lehmy-girl-
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#1

22.09.2010, 15:55

hallo ihr lieben,

ich soll aus einem räumungsurteil vollstrecken (streitwert: x.xxx €). gleichzeitig habe ich einen kfb gegen den schuldner. kann ich jetzt aus den beiden titeln zusammen in einem auftrag vollstrecken oder sind das zwei verschiedene sachen, da es ja bei der einen sache nur um die räumung geht und bei der anderen sache um unsere kosten.

sollte es in einem auftrag gehen, hat jmd. ein muster für mich, wie das dann kostentechnisch aussieht??

:thx
liebe grüße
-lehmy-girl-
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Re1108
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#2

22.09.2010, 16:12

Das ganze geht in einem Auftrag. Da machste nen Räumungs- und Vollstreckungsauftrag.

Die Gebühren gibts wie folgt:
SW = 1. Räumung + 2. Forerung, hieraus dann die ZV-Gebühren berechnen

Gibts keine Musteraufträge in Eurem Programm hinterlegt ?
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rosa

#3

22.09.2010, 16:14

:zustimm

für den Räumungsauftrag 12x Miete
KFB = Forderung
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misspinky1984
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#4

22.09.2010, 16:18

Bitte beachte, dass Du für den Räumungsauftrag lediglich 12 x die Nettokaltmiete berechnen darfst
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
nicole73
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#5

22.09.2010, 16:18

Willst du die wohnung wirklich räumen lassen durch den GV oder möchstest du einfach nur die Herausgabe der Wohnung beim GV?
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Re1108
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#6

22.09.2010, 16:23

@nicole73:
-lehmy-girl- hat geschrieben:... ich soll aus einem räumungsurteil vollstrecken ...
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misspinky1984
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#7

22.09.2010, 16:29

@Re1108: Ich glaube, nicole73 wollte evtl. auf die Berliner Räumung hinaus, also lediglich Inbesitznahme der Wohnung unter Geltendmachung des Vermieterpfandrechts ...
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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