Erinnerung gg. Entscheidung GVZ - welche Gebühr

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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supibaerchi
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#1

16.09.2010, 12:00

wir hatten räumungsauftrag (berliner räumung) gestellt und der zuständige gvz wollte vorschuss von 4.000,00 € :shock: haben. daraufhin hatten wir ihn angeschrieben mit entsprechenden entscheidungen des bgh. er beharrte jedoch auf seinen vorschuss und legte und nahe dagegen erinnerung einzulegen, wenn es uns nicht passte.

haben wir dann auch und oh wunder - das gericht gab uns recht - 400,00 € müssen ihm reichen.

die verfahrenskosten tragen die antragsgegner.

mal abgesehen davon, dass ich es unfair finde, dass die schuldner nun auch diese kosten tragen müssen, weil eindeutig der gvz das verzapft hat, ist meine überaus peinliche frage, was für kosten fallen hier an, die ich festsetzen lassen kann?
Liebe Grüße
Bärchi
rosa

#2

16.09.2010, 12:16

is doch ne Erinnerung nach 766 ZPO oder? Dann würde ich die 3500 abrechnen !

PS: was is das für ne Entscheidung vom BGH? Wir zahlen hier auch immer bis zu 10.000,00 EURO ein
supibaerchi
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#3

16.09.2010, 12:18

muss ich mal raussuchen - es war aber eine berliner räumung beauftragt (also nur besitzeinweisung)!

ach und danke :wink:
Liebe Grüße
Bärchi
rosa

#4

16.09.2010, 12:21

achso sorry, das hatte ich dann überlesen, nneeeee dann brauch ich die Entscheidung nich, aber danke !
Geiselmann
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#5

16.09.2010, 17:16

Hallo,

§ 19 Abs. 2 Nr. 2 RVG?

Grüße

S. Geiselmann
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