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haben wir dann auch und oh wunder - das gericht gab uns recht - 400,00 € müssen ihm reichen.
die verfahrenskosten tragen die antragsgegner.
mal abgesehen davon, dass ich es unfair finde, dass die schuldner nun auch diese kosten tragen müssen, weil eindeutig der gvz das verzapft hat, ist meine überaus peinliche frage, was für kosten fallen hier an, die ich festsetzen lassen kann?