Gehaltspfändung wegen Kindesunterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
G79
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#1

14.09.2010, 17:01

Hallo an Alle

Ich möchte wegen eines bereits titulierten Kindesunterhaltsanspruchs einen Pfüb beantragen.
Gibt es irgendwelche Besonderheiten zu einer Kontopfändung?
Besonderheiten aufgrund der Tatsache, dass es sich um Unterhaltsansprüche handelt?
Es wäre nett, wenn ich da ein Muster hätte, weil ich sowas bislang nicht gemacht habe und auch keine Vorstellung darüber hab, wie sowas ausschaut

und eine Besonderheit gibt es da auch..Das Urteil ist aus dem Jahre 2006...die geschuldeten Unterhaltsbeträge wurden nach der Regel-Betragsverordnung benannt...die ist aber außer Kraft getreten..nehme ich einfach die Werte aus der Düsseldorfer-Tabelle???

Danke im Voraus
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Liesel
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#2

14.09.2010, 17:06

Bei einer Kontenpfändung gibts keine Besonderheiten.

Wegen der geschuldeten Unterhaltsbeträge mußt du die entsprechende Umrechnung machen. Kann dir dabei aber auch nicht helfen. Macht bei uns Chefin selbst.

Edit: Etwas mißverständlich dein Beitrag. Willst du jetzt Gehalts- oder Kontenpfändung machen?
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#3

14.09.2010, 17:08

Da muss ich mich Liesel anschließen! Berechnet Dein Chef/Deine Chefin nicht den Unterhalt???
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#4

14.09.2010, 17:09

sorry..ich möchte eine Gehaltspfändung machen
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Yvi_882
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#5

14.09.2010, 17:10

Muss mich ebenfalls anschließen, eine Berechnung mache ich auch nie.
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#6

14.09.2010, 17:11

Du mußt die Festsetzung des pfandfreien Betrages nach § 850 d ZPO beantragen. Hast du noch nie eine Unterhaltspfändung gemacht?
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#7

14.09.2010, 17:11

Geht es nur um rückständigen Unterhalt? Weil bei einer Gehaltspfändung kannst Du auch gleich mit angeben, dass der zukünftige Unterhalt auch immer direkt gepfändet werden soll.
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#8

14.09.2010, 17:13

wegen der berechnung werd ich die Chefin mal fragen
und nein eine unterhaltspfändung habe ich noch nie gemacht..
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#9

14.09.2010, 17:14

nein es geht eben nicht um rückständigen sondern laufenden unterhalt
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#10

14.09.2010, 17:20

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