Schuldner reagiert auf nichts - wie weiter vorgehen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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likema31
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#1

13.09.2010, 14:04

Wir haben gegen Schuldner MB und VB beantragt. Danach Gvz hingeschickt. Null Reaktion. Den Termin zur Abgabe der eV hat der Schuldner ignoriert. Mittlerweile wurde vom AG Haftbefehl erlassen.

Seit dem wieder nichts Neues. Was soll ich denn bitte noch tun?

Mandant (=Gläubiger) versteht die Sache irgendwie nicht und der zuständige Gvz ist auch nicht der Schnellste.

Zudem haben wir keine Ahnung, was und ob man beim S pfänden kann, obwohl dies nicht so schwer rauszufinden wäre, da Mandant um die Ecke wohnt. Leider versteht der Mandant nicht, dass es sich lohnen könnte, da ein bißchen zu spionieren.

Wie würdet Ihr denn nun nach Erlass des Haftbefehls vorgehen? Ich kann weiterhin nur abwarten, oder?
Goldlöckchen

#2

13.09.2010, 14:25

Pfändungs- und Verhaftungsauftrag erteilen.

Wie soll er denn den Schuldner ausspionieren?
Sonnenkind
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#3

13.09.2010, 14:30

Wie Rapunzel: Schuldner zur Abgabe der e.V. vorführen lassen. Eventuell ergibt sich ja etwas aus dem e.V.-Protokoll.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
nati1985
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#4

13.09.2010, 14:45

:zustimm

Den Schuldner zur Abagabe der e.V. vorführen lassen und dann sehen, was er alles in der e.V. angibt...
Wir leben alle unter dem gleichen Sternenhimmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

Liebe Grüße
Nati1985
likema31
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#5

13.09.2010, 14:57

Okay, vielen Dank schon mal.

Verhaftungsauftrag und auch dessen Vollziehung durch den Gvz wurde gestellt. Die Vorführung zur Abgabe der eV muss ich aber extra beantragen, wenn ich Euch richtig verstehe?

Hätte jemand von Euch ein Formular hierzu?

Ich bin immer wieder erstaunt, was ich hier noch alles lernen kann. :thx
Sonnenkind
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#6

13.09.2010, 15:00

Wenn du den Verhaftungsauftrag gestellt hast, dann brauchst du weiter nichts zu machen. Alles andere erledigt der Gerichtsvollzieher.
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likema31
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#7

13.09.2010, 15:03

Sonnenkind hat geschrieben:Wenn du den Verhaftungsauftrag gestellt hast, dann brauchst du weiter nichts zu machen. Alles andere erledigt der Gerichtsvollzieher.
Na dann ist ja alles gut. Dann warte ich eben ab. :wink:
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