Zustellung einer einstweiliger Verfügung an SC über GV, wie?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rak_84
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#1

13.09.2010, 10:04

Guten Morgen Ihr Lieben,

ich brauche gaanz dringend Eure Hilfe:
Wir haben gerade Ausfertigungen von einer einstweiligen Verfügung vom LG Freiburg bekommen (die wir beantragt haben), nun soll es über den Gerichtsvollzieher an die Schuldner zugestellt werden. Das Schreiben soll ich fertigmachen, na super! Ich weiss nicht wie!!! Könnt Ihr mir vielleicht (bitte) weiterhelfen???

Liebe Grüße
-dus-
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#2

13.09.2010, 10:12

Du nimmst eine Ausfertigung bzw. wenn vorhanden zwei (ansonsten kopieren und beglaubigten) + zwei beglaubigte Abschriften der Antragsschrift und machst einen Zustellungsauftrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle.

Die Ausfertigung nebst Antrag sowie Anlagen bekommst du mit der Zustellungsurkunde verbunden zurück.
Rak_84
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#3

13.09.2010, 10:19

Vielen Dank für die Antwort.
Hast Du/habt Ihr vielleicht ein Muster, wie das Schreiben aussieht?
-dus-
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#4

13.09.2010, 11:50

Sehr geehrte Frau Gerichtsvollzieherin,
sehr geehrter Herr Gerichtsvollzieher,

wir überreichen in der Anlage

- die Ausfertigung des Beschlusses vom …………. nebst beglaubigter Kopie sowie

- zwei beglaubigte Kopien der Antragsschrift nebst Anlagen

mit der Bitte um Zustellung an den Antragsgegner und Rücksendung der Zustellungsbescheinigung verbunden mit den zugestellten Schriftstücken.

Ihre Kosten ziehen Sie bitte per Lastschrift von unserem auf Seite 1 unten genannten Konto ein.
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