Vorlage einer Abtretung nach Zustellung Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

12.09.2010, 10:57

Die Bank kann nicht ohne Titel pfänden.
refana87
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#12

12.09.2010, 23:29

OK und wenn ein Titel vorliegt würde diese Pfändung vorgehen?!
Jupp03/11

#13

13.09.2010, 07:40

Aufgrund der Abtretung wird kein Titel benötigt, die Abtretung, die zeitlich vor der Pfändung liegt, geht vor, es kommt nicht darauf an, wann Vorlage bei Drittschuldner erfolgt.
refana87
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#14

13.09.2010, 09:29

@Jupp03 Und wo steht das?
Ernie

#15

13.09.2010, 09:51

Guckst Du mal in den Stöber: Forderungspfändung.
Glückskastanie
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#16

27.05.2016, 13:27

Ist es richtig, dass die Abtretung in diesem Fall nicht vorrangig bedient werden muss und darf, wenn im Arbeitsvertrag Abtretungen ausgeschlossen sind?

Ich meine, mir diese Frage bereits beantwortet zu haben, brauche aber nochmal Bestätigung. Die Bank bzw. der Abtretungsgläubiger hat dann wohl nur die Möglichkeit sich einen vollstreckbaren Titel zu beschaffen und einen Pfüb auszubringen.

Habe ich etwas übersehen? Sorry, das ist nicht mein tägliches Brot, ZV wird hier in der Rechtsabteilung nur am Rande behandelt und ich muss diese Frage heute geklärt bekommen.

Danke !
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