Vorlage einer Abtretung nach Zustellung Pfüb
Aufgrund der Abtretung wird kein Titel benötigt, die Abtretung, die zeitlich vor der Pfändung liegt, geht vor, es kommt nicht darauf an, wann Vorlage bei Drittschuldner erfolgt.
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Ist es richtig, dass die Abtretung in diesem Fall nicht vorrangig bedient werden muss und darf, wenn im Arbeitsvertrag Abtretungen ausgeschlossen sind?
Ich meine, mir diese Frage bereits beantwortet zu haben, brauche aber nochmal Bestätigung. Die Bank bzw. der Abtretungsgläubiger hat dann wohl nur die Möglichkeit sich einen vollstreckbaren Titel zu beschaffen und einen Pfüb auszubringen.
Habe ich etwas übersehen? Sorry, das ist nicht mein tägliches Brot, ZV wird hier in der Rechtsabteilung nur am Rande behandelt und ich muss diese Frage heute geklärt bekommen.
Danke !
Ich meine, mir diese Frage bereits beantwortet zu haben, brauche aber nochmal Bestätigung. Die Bank bzw. der Abtretungsgläubiger hat dann wohl nur die Möglichkeit sich einen vollstreckbaren Titel zu beschaffen und einen Pfüb auszubringen.
Habe ich etwas übersehen? Sorry, das ist nicht mein tägliches Brot, ZV wird hier in der Rechtsabteilung nur am Rande behandelt und ich muss diese Frage heute geklärt bekommen.
Danke !