ist klar, dass du als Gv so antworten musst
Leute der Fehler liegt beim GV sorry.
anschreiben war ungefähr so:
vollstreckung gegen B, falls nichts möglich EV und gegebenfalls haftbefehl und wenn die volstreckung gegen B nicht erfolgreich dann gegen A, falls dies erfolglos dann ev und gegebenfalls Haftbefehl.
Direkt und nur gegen A vorzugehen kann man nicht begründen.
Ich wollte auch nur wissen, ob man einen Vollstreckungsauftrag nachträglich erhöhen kann?
Beispiel: Auftrag über 1000,- euro weitere titulierung bevor die erste Zwangsvollstreckung beendet ist, kann man dann den weiteren betrag nachschieben oder ist das ein neuer auftrag?
Wie erkläre ich es dem GVZ
Das ist dann ein neuer Auftrag.
Eine Auftragserweiterung ist durch das Nachschieben eines weiteren Titels nicht möglich (AG Dresden Beschluß vom 03.07.07 - 507 M 9158/07 - und AG Dresden vom 29.07.09 - 501 M 10967/09).
Eine Auftragserweiterung ist durch das Nachschieben eines weiteren Titels nicht möglich (AG Dresden Beschluß vom 03.07.07 - 507 M 9158/07 - und AG Dresden vom 29.07.09 - 501 M 10967/09).
warum zeigst du uns nicht einfach durch reinkopieren deinen Text wie er raus ging? Vielleicht wird dann auch für uns einiges klarer?
Da ist ja nichts unklar!
Man kann das nicht falsch verstehen!
Habe gestern den GV angerufen und gefragt warum er nicht wie beauftragt vollstreckt hat und seine unglaubliche Antwort war:
Die Geschäftsfüherin der neuen Firma weiss nicht mal wie man Geschäftsführer schreibt und hinter der neuen Firma steckt doch eh der alte Geschäftsführer!
Sorry, aber mein Chef meinte der kann nicht alle Tassen im Schrank haben!
Man kann das nicht falsch verstehen!
Habe gestern den GV angerufen und gefragt warum er nicht wie beauftragt vollstreckt hat und seine unglaubliche Antwort war:
Die Geschäftsfüherin der neuen Firma weiss nicht mal wie man Geschäftsführer schreibt und hinter der neuen Firma steckt doch eh der alte Geschäftsführer!
Sorry, aber mein Chef meinte der kann nicht alle Tassen im Schrank haben!
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
Was heißt denn in diesem Fall "Natürlich"? Auf welche Firma lautete denn der ZV-Auftrag und welchen Titel habt ihr beigefügt? Zumindest bei VB würden ja existieren.nfnf hat geschrieben: Natürlich sollte er gegen die neue Firma als Rechtsnachfolger vollstrecken, da diese noch tätig ist oder es bis vor kurzem war.
_____________________________
Edit by JSanny und in Zukunft eine etwas nettere Ausdrucksweise
Hast Du mal den GVZ angerufen und gefragt? Ist manchmal am kürzesten und einfachsten.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
ja gut, wenn ich deinen Auftrag nich kenne kann ich dir auch nichts dazu sagen, ob m.E. der GVZ falsch gehandelt hat.... tztztznfnf hat geschrieben:Da ist ja nichts unklar!
Man kann das nicht falsch verstehen!
Habe gestern den GV angerufen und gefragt warum er nicht wie beauftragt vollstreckt hat und seine unglaubliche Antwort war:
Die Geschäftsfüherin der neuen Firma weiss nicht mal wie man Geschäftsführer schreibt und hinter der neuen Firma steckt doch eh der alte Geschäftsführer!
Sorry, aber mein Chef meinte der kann nicht alle Tassen im Schrank haben!
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 635
- Registriert: 11.08.2006, 17:16
- Beruf: Obergerichtsvollzieher
- Wohnort: Niedersachsen
Natürlich sind die Anträge der RAe immer total unmissverständlich und nur der GV ist zu blöd zum lesen
Wie oft lese ich in den Verhaftungsaufträgen, ich möge den Schuldner verhaften und dem Rechtspfleger beim Amtsgericht zwangsweise vorführen.
Wie oft lese ich in den Verhaftungsaufträgen, ich möge den Schuldner verhaften und dem Rechtspfleger beim Amtsgericht zwangsweise vorführen.
da steht doch, dass ich ihn angerufen habe!!!
war offensichtlich, dass er sich versucht hat rauszureden.
die antwort warum er nicht gegen die firma B vollstreckt hat, so wie beauftragt könnt ihr oben lesen.
gibt wohl eine dienstaufsichtsbeschwerde und eine Klage gegen den GV auf schadensersatz.
war offensichtlich, dass er sich versucht hat rauszureden.
die antwort warum er nicht gegen die firma B vollstreckt hat, so wie beauftragt könnt ihr oben lesen.
gibt wohl eine dienstaufsichtsbeschwerde und eine Klage gegen den GV auf schadensersatz.
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 635
- Registriert: 11.08.2006, 17:16
- Beruf: Obergerichtsvollzieher
- Wohnort: Niedersachsen
Sie können den GV nicht auf Schadensersatz verklagen! Sie müssen das Bundesland verklagen.
Wenn der Auftrag so klar von "nfnf" gestellt ist, wie hier hier geschildert, dann muß man sich über das Ergebnis nicht wundern.
Es stimmt schon, der GV hat einen Fehler gemacht, er hat nicht sogleich nachgefragt, was denn eigentlich beantragt ist und gegen wen er vorgehen soll.
Es stimmt schon, der GV hat einen Fehler gemacht, er hat nicht sogleich nachgefragt, was denn eigentlich beantragt ist und gegen wen er vorgehen soll.