Wie erkläre ich es dem GVZ

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

05.09.2010, 20:24

Die Möglichkeit, dass in einem Titel beide Schuldner stehen, ist aber schon gegeben. Andererseits alter GF und neuer GF? :kopfkratz
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#12

05.09.2010, 20:41

Wenn der Gerichtsvollzieher gegen einen von zwei Schuldnern vollstreckt, dann doch wohl deshalb, weil genau das im Vollstreckungsauftrag steht? :roll:
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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#13

05.09.2010, 20:59

Spekulieren kann man tagelang. Es braucht schon einen klaren SV. :roll:
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silvester
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#14

06.09.2010, 06:49

Die Höhe der Forderung ist für die Kosten des Gerichtsvollziehers ohne Bedeutung.

Was ist denn eigentlich beantragt worden? Soweit ich das dem geschilderten Sachverhalt entnehme, doch die Verhaftung des GF der alten (vermögenslosen) Firma. Warum ist sonst der Haftbefehl vorgelegt worden? Der Ärger auf den GV erscheint mit neben der Sachse zu sein.
nfnf

#15

06.09.2010, 09:17

SV:

Firma hat einen GF und die Firma macht zu und die Lebensgefährtin des alten GF macht eine neue Firma auf und verfolgt genau den selben zweck.

Gehaltsforderung und beide wurden als gesamtschuldner verklagt und verurteilt.

Alte Firma ist dicht und alter Gf abgehauen und zieht aber irgendwie aus dem Ausland noch die Fäden.

Neu Firma ist aktiv und GF anwesend.

Alles eine Adresse sowohl die alte wie die neue Firma.

Auftrag war gegen die neue Firma zu vollstrecken und wenn das nicht möglich ist hilfsweise gegen die alte.

Und GV lässt nun den GF der alten Firma per Haftbefehl suchen!!!

Und geht jedes mal zu der Adresse und klingelt und die GF der neuen Firma macht auf und sagt nur er sei in der Schweiz oder Österreich.

Neue Firma müßte zwei Geschäftswagen und eine Büroeinrichtigung haben, die nicht mehr gebraucht wird, da diese Firma wohl auch vor einem Monat dicht gemacht hat.
silvester
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#16

06.09.2010, 11:29

Der Haftbefehl wird durch den Gläubiger beantragt. Der GV erhält diesen nur, wenn auch dessen vollzug beantragt war.
Wenn bekannt ist, daß von dem einen Gesamtschuldner nichts zuholen und der auch abgängig ist, warum beantragt man die Vollstreckung gegen den, wenn auch nur hilfsweise?
Ich glaube, der Antrag an den Gerichtsvollzieher war unglücklich formuliert. Aus den Zwischeninformationen des GV hätte schon entnommen werden können, daß mit dem Auftrag was nicht richtig läuft und es hätte korrigierend eingegriffen werden können.
nfnf

#17

07.09.2010, 08:56

Freunde, sorry aber euere Argumente sind sehr schwach.
Der Fehler liegt eindeutig und alleine beim GV, weil er eine nicht nachvollziehbare Handlung vorgenommen hat.
WWahrscheinlich hat der den Text des Zwangsvollstreckungsauftrags nicht gelesen und einfach los gelegt.

Natürlich kann man sagen vollstreckung zuerst gegen A und nur wenn die diese fruchtlos ist dann noch gegen B versuchen! Da ist doch nichts unklar oder falsch formuliert.
Eve80
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#18

07.09.2010, 10:13

Vielleicht solltest du deinen Antrag mal wortwörtlich anonymisiert hier reinstellen. Dann kann man dir evtl. auch sagen, warum der GVZ so und nicht anders gehandelt hat. Zu sagen, du wolltest dieses und jenes bzw. du hättest dieses und jenes beantragt ist einfach, aber ob es tatsächlich auch so verstanden werden kann, ist etwas ganz anderes...´

Edit: und den Leuten hier, die sich die (freie!) Zeit nehmen, dir zu antworten, hier dann noch schwach von der Seite zu kommen, find ich im Übrigen anmaßend. Aber das ist wieder eine andere Sache, wollte es nur mal anmerken….
nfnf

#19

07.09.2010, 11:01

moment, ich sagte die argumente sind schwach und dazu stehe.

es gibt keine erklärung warum der GV so gehandelt,

einziger grund, er hat das anschreiben überhaupt nicht gelesen.

fehler sind menschlich,keine frage, aber das war eben ein teurer fehler.
H.Stummeyer
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#20

07.09.2010, 11:11

Auch mich würde es interessieren, wie der Auftrag wortwörtlich gestellt wurde. Die Schuld grds. allein beim GV zu suchen ist doch ziemlich einfach. Es gibt meistens eine Erklärung, warum der GV gehandelt hat, wie er gehandelt hat. Dem GV zu unterstellen, er habe den Antrag nicht gelesen, finde ich etwas unangemessen.
Im übrigen hätte ein Anruf beim GV gereicht, um das Missverständnis aus der Welt zu schaffen.
Wenn dem GV ein HB gegen den alten GF der alten Firma vorgelegt wird, kann er zwangsläufig nicht gegen den neuen GF der neuen Firma vollstrecken.
Wenn ich einen Titel gegen Gesamtschuldner bekomme, und im Auftrag ist beantragt, nur gegen einen zu vollstrecken, dann gibt es m. E. keinen einzigen GV, der gegen den anderen Schuldner vollstreckt, der nicht im Auftrag steht. Es sei denn, der Auftrag ist doch irgendwie anders gestellt worden.
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