Insoverfahren eingestellt - ZV wieder möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Flora
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#1

02.09.2010, 14:14

Hallo!

Wir haben im Jahr 2002 eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet. Forderung wurde auch in voller Höhe anerkannt. Der Schlußverteilung wurde im Jahre 2005 zustimmt.

Dann hat uns der Insoverwalter im November 2005 mitgeteilt, daß Tatsachen vorliegen, die zur Versagung der Restschuldberfreiung führen können. Seit dem hat sich in der Akte nix mehr getan, und ich habe vom Insoverwalter nichts mehr gehört.

Jetzt habe ich dort mal nach dem Sachstand angefragt, und der Insoverwalter teilte mir mit, daß das Verfahren im Jahre 2007 eingestellt worden sei.

Darf ich jetzt wieder vollstrecken, ja oder nein??


Flora
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Trynnchylld
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#2

02.09.2010, 14:16

Du musst prüfen, ob die RSB versagt wurde. Wenn dem so ist, kannst du wieder vollstrecken.

Hat der IV mitgeteilt, nach welchem §§ eingestellt wurde?
Lieber Gruß, Trynn

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#3

02.09.2010, 14:17

Na, du solltest mal konkret wegen der Wohlverhaltensphse und der Restschuldbefreiung nachfragen.
Die Einstellung des Insolvenzverfahrens hat mit einer eventuellen RSB nichts zu tun.
Flora
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#4

02.09.2010, 14:32

Die Sachbearbeiterin beim Insoverwalter ist Montag erst wieder im Büro. Dann kann ich erst wieder nachfragen.

Schon mal vielen Dank für Eure Antworten!!
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Lunashine
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#5

02.09.2010, 15:08

Mal eine andere Frage (ganz aus Neugier, weil ich es immer nicht verstehe):

Wenn Euch der InsVerw 11/2005 darauf hingewiesen hat, dass Gründe zur Versagung der RSB vorliegen, warum habt Ihr diese dann nicht beantragt???
Flora
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#6

02.09.2010, 15:35

Ich habe vom Insorecht leider überhaupt keine Ahnung und wußte das bis gerade eben nicht mal. Sonst hätte ich das wohl gemacht.

Heißt das, wir hätten den Antrag stellen sollen/müssen, die Restschuldbefreiung zu versagen? Auch wenn wir selbst gar nichts damit zu tun haben, daß es diese Grüde überhaupt gibt?
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#7

02.09.2010, 15:40

Du hast doch geschrieben "Wir haben im Jahr 2002 eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet" also seid Ihr bzw., wenn Ihr Gläubigervertreter ward, Euer Mandant InsGläubiger. Die können einen Antrag auf Versagung der RSB stellen.

Ich verstehe nur immer nicht, warum, wenn der InsVerw schon darauf hinweist, das kaum einer macht.
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#8

02.09.2010, 16:16

Aha - hab ich also wieder was dazu gelernt. Vielen Dank.
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Lunashine
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#9

02.09.2010, 16:52

Wenn Ihr eine Forderung für Euren Mandant oder Euch (???) anmeldet, lest Ihr Euch da nicht ein wenig über die Thematik ein? Spätestens, wenn der InsVerw Euch den Verstoß mitteilt, hätte ich mich doch mal eingelesen oder Gedanken gemacht...
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