Pfändung Fahrzeug / Nutzungsrecht / Leasing

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Mati
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#11

30.08.2010, 13:39

Das zum Einen. Die Chance, durch die Pfändung eines Leasingfahrzeuges auf dem direkten Wege Geldeingang verbuchen zu können, dürfte allerdings gering sein...

Der Hauptknackpunkt ist aber m. E., dem Schuldner damit ein oft lieb gewonnenes Statussymbol abzunehmen! So mancher Schuldner dürfte dann anfangen, sich zu bewegen, wo er vorher nur bequem sich zurück gelehnt hat.
Westphalen Schreibservice
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#12

30.08.2010, 14:47

Ja, na klar Spielzeug weg, da wird so mancher nervös.

Wobei es sich ja in dem angefragten Fall um eine Forderung von 1200 handelte. Nicht das ich den Aufwand scheue bei einer kleinen Forderung, aber kaufm. macht das fast keinen Sinn.

LG, Danke
Andre Boine

#13

30.08.2010, 15:10

Wat en onsinn. Das Leasingfahrzeug ist Eigentum der Leasinggesellschaft, der Verwertungserlös steht der Leasinggesellschaft zu.

Nutzungsrecht pfänden um den Schuldner zu ärgern ist schön und gut, i.d.R. aber sinnlos, denn das Nutzungsrecht ist an die Zahlung der Leasingrate (=Miete) gebunden und erlischt, sobald der Schuldner diese nicht mehr zahlt. Hier ist also auch ein Nutzungsrecht nicht pfändbar. Oder will hier der Gläubiger etwa selbst die Leasingrate zahlen? Na denn...viel Spaß beim fahren mit nem Fiat-Transporter.

Ein solcher PfüB landete als Leasinggesellschaft bei mir im Papierkorb.

Der Einzige PfüB der hier was taugt, ist der von Leila, allerdings ist hier die Leasinggesellschaft selbst der Schuldner.
Westphalen Schreibservice
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#14

30.08.2010, 15:30

kommt es da nicht ein wenig auf den Leasingvertrag an?
Ist es nicht z.T. so, dass einige versteckte Ratenzahlungs-Käufe sind?
Dann hätte der Leasingnehmer schon einen weiteren Anspruch ausser der Nutzung. Nebst Bedenken wie Eigentumsvorbehalt, bliebe ein evtl. Anspruch des Leasingnehmers gegen den Leasinggeber auf Abrechnung des Vertrages o.ä.?
Andre Boine

#15

30.08.2010, 19:59

Bei Firmenleasing ist das i.d.R. nicht so, im Privatumfeld scheint es sowas zu geben. Ich sehe aber selbst da, außer als Druckmittel gegen den Schuldner, keine Erlösmöglichkeiten. Das Fahrzeug wird aufgrund Eigentumsvorbehaltes bis zur letzten Rate dem Leasinggeber gehören und ein positiver Verwertungserlös tritt nur dann ein, wenn das plötzlich ein Gebrauchtwagen ist, der waaaahnsinnig gefragt ist, i.d.R. kaum der Fall.

Aber auch dann steht dieser Erlös eher dem Eigentümer=Leasinggeber zu. I.d.R. führt die vorläufige Auflösung zu zusätzlichen Kosten, und die Leasinggesellschaft wird gegenüber einem Gläubiger die Abrechnung kaum so durchführen, dass da nochwas rauskommt (Wertverlust, angeblich besondere Beanspruchung, Lackkratzer, usw.).

Wir haben für einen unserer Mandanten, der wirtschaftlich schlecht stand, vor Jahren sogar mal einen Leasingvertrag aufgelöst. Ergebnis: er musste das Fahrzeug abgeben und eine Abschlagssumme zahlen, die zwar niedriger war als die Restleasingrate, aber immer noch hoch, wenn man bedenkt, dass er sein Auto sofort abgeben musste.

Nix für ungut, das oben war nicht bös gemeint ;).
Birgit Walter
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#16

31.08.2010, 08:33

Hallo,

vielen Dank Mati, ich werde es mal ausprobieren und berichten

VG Birgit
Ein Tag ohne einem Lächeln, ist ein verlorener Tag

;-)
blacks2k3
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#17

01.09.2010, 11:43

Also ich überlege mir schon seit Tagen, worin der Sinn stehen könnte, das Nutzungsrecht an einem Leasingfahrzeug zu pfänden. Ich komme zu keinem sinnvollen Ergebnis....

Das Fahrzeug ist Eigentum der Leasing. Da gibts nichts mit Verkaufserlös. Die meisten machen heutzutage Leasingverträge mit km Abrechnung, um nicht dem Restwertrisiko ausgesetzt zu sein, dass meistens erheblich Nachforderungen der Leasinggeber nach sich zieht, weil die den kalk. Restwert zu hoch angesetzt haben, um niedrigen Leasingraten anbieten und im Wettbewerb mithalten zu können.
Bei Verträgen mit Restwertabrechnung und meistens (fast immer) überzogenen Restwerten kommt der Gläubiger aber auch nicht weiter. Wieso sollte jemand bei einer Versteigerung etc. für ein Fahrzeug 10.000€ (kalk. Restwert) zahlen, wenn das auf dem Markt nur noch 7.000€ Wert ist?? Hier gibts also auch keinen Erlös für den Gläubiger.

@Westphalen Schreibservice
Versteckte Ratenzahlungskäufe? Warum? Weil das Fahrzeug bis zur Vollamortisation der Leasing gehört?
Bei einer Finanzierung, ob nun mit oder ohne Restrate bzw. Rückkaufgarantie, gehört das Fahrzeug prinzipiell IMMER der Bank.
Das is bei jeder Küche, jedem Haus, Plasma-TV etc. so.
Eine sprachunkundige Schöffin ist – ebenso wie ein tauber oder blinder Richter – jedenfalls partiell unfähig, der Verhandlung selbst zu folgen.
(BGH Pressemitteilung 13/2011 vom 26.01.2011)
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