Schwieriger Fall

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Trynnchylld
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#11

28.07.2010, 13:44

wie wärs aus einen Teilbetrag??? Ich meine - er will ja vollstrecken, oder??? Gehalt wär doch prima... :|
Lieber Gruß, Trynn

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Chris-
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#12

28.07.2010, 13:59

Der Schuldner ist so durchtrieben, dass er wenn er überhaupt ein Gehalt von seiner Frau bekommen sollte, ein so geringes ist, dass es unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.

Aber wenn wir irgendwie gegen die Ehefrau vollstrecken könnten, dann könnten wir zumindest mal deren Konto dicht machen. Wer weiß was dort alles so schlummert.
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Trynnchylld
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#13

28.07.2010, 14:01

:zustimm

Das meinte ich.
Lieber Gruß, Trynn

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#14

28.07.2010, 14:21

Also meinst du, dass uns eine Umschreibung hier weiterbringen wird?
Mit welcher Begründung? Dann wir ursprünglich angenommen haben, dass der Schuldner auch Inhaber der Firma ist und sich nun herausgestellt hat, dass Inhaber dessen Ehefrau ist? Und dann eine Kopie der noch einzuholenden Gewerbeauskunft bezüglich der Frau beifügen, oder wie?
Muss der Titel dann erneut zugestellt werden?
Chris-
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#15

17.08.2010, 20:53

Um nochmal auf die Sache zurückzukommen:

Der Mandant möchte nun doch versuchen gegen die Frau zu vollstrecken.
Allerdings wäre es ihm am liebsten, wenn er sowohl gegen die Frau (und auch deren Einzelunternehmen) als auch gegen den Mann (steht im Titel) vollstrecken könnte.
Geht das überhaupt ohne einen weiteren Titel zu erwirken?

Für die Umschreibung hätten wir eine Kopie einer Rechnung die der Schuldner im Namen des Einzelunternehmens an eine Drittschuldnerin geschickt hat. Daraus geht hervor, dass das Unternehmen auf die Frau läuft. Reicht das für die Umschreibung oder benötigen wir hier zwingend eine Gewerbeamtsanfrage bezüglich der Frau?

Vielen Dank schon mal.
Chris-
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#16

23.08.2010, 09:46

Es gibt Neuigkeiten in der Sache und ich hoffe ihr könnt mir hier einen Tipp geben.

Mittlerweile haben wir eine Rechnung des Schuldners von einem Dritten erhalten. Dort ist er mit seinem Namen und seiner Wohnanschrift aufgeführt. Er behauptet jedoch, dass das Unternehmen auf seine Frau in einem anderen Ort gemeldet ist. Allerdings wissen weder IHK (Wohnort und vermeintlicher Gewerbesitz) noch HWK noch die beiden Gewerbeämter etwas von ihm oder seiner Frau. Das Finanzamt gibt natürlich keine Auskunft zur Steuernummer.

Da wir nun die Bankverbindung haben, die allerdings auf seine Frau läuft, müssen wir die irgendwie pfänden. Weiß jemand, was man hier tun könnte?

Wäre ein zweiter Titel gegen die Frau aus dem selben Anspruch möglich?
Eine Umschreibung kommt laut Gericht wohl nicht in Frage.
Gibt es sonst eine Möglichkeit wie wir das Konto pfänden können, am Besten natürlich mit dem bestehenden Titel.

Vielen Dank schon mal für eure Bemühungen.
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#17

23.08.2010, 12:48

Hallo Chris-,
ich bin der Meinung, dass du keine Titelumschreibung erreichen wirst. Der Titel wird nicht wg. Rechtsnachfolge/Erbfolge etc umgeschrieben, sondern du willst den Titel auf eine völlig neue Person ausstellen lassen. Dies geht nicht. Du müsstest einen neuen Titel beantragen (Verjährung?). Hier würde ich aber nochmal genau prüfen (Anscheinsvollmacht? oder Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht wenn die Firma damals schon auf seine Frau lief...).

Warum habt ihr eigentlich einen Titel gegen eine Einzelfirma erwirkt - sei es auch als Gesamtschuldner? Dies war doch unnötig, denn EU sind keine Rechtsform. Ein Titel gegen die Privatperson ist ausreichend, um in das Vermögen des EU vollstrecken zu können.

Im Zweifel: Ehefrau anrufen, mit Strafanzeige etc. drohen. Beim Gewerbeamt um Einleitung des Owi-Verfahrens bitten...

Ich hoffe, dass hat etwas weitergeholfen.
Chris-
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#18

23.08.2010, 13:18

Geht das den überhaupt, dass wir gegen die Ehefrau noch einen Titel aus dem selben Anspruch erwirken? Steh gerade etwas auf den Schlauch.

Momentan gehen wir davon aus, dass gar kein Gewerbe angemeldet ist, da alle Anfragen (Gewerbeamt, IHK, Handwerkskammer) negativ waren. Einzig und alleine die Steuernummer scheint zu existieren, aber wir wissen leider nicht auf wen die lautet.
Die ganze Sache scheint langsam aber sicher sehr dubiose Züge anzunehmen.
Strafanzeige hatten wir auch schon, wurde aber eingestellt, da sie neben anderen Straftaten nicht ins Gewicht fällt. Kann man hier eigentlich herausbekommen was für Straftaten das sind?

Wir wissen langsam echt nicht mehr richtig weiter.

Umschreibung wird nicht funktionieren, den Schuldner zur EV laden lassen und um Auskunft bezüglich seiner Kunden bitten wird vermutlich auch nicht funktionieren, da er laut eigener Aussage nicht Inhaber ist, Kontopfändung wird auch nichts bringen, weil Konto auf die Ehefrau läuft und den Erstattungsanspruch gegen die Ehefrau zu pfänden halte ich auch nicht für besonders aussichtsreich.

Habt ihr noch irgendeine Idee? Egal was, irgendwie müssen wir dem langsam mal das Handwerk legen.
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#19

23.08.2010, 13:43

GVZ in EU schicken mit einem KassenPÜ Auftrag. Wenn die Kostenrechnung vom GVZ zurückkommt, weil es erfolglos war (wollen wir nicht hoffen!), dann GVZ anrufen und mal "nachhorchen". Die Einschätzung der GVZ finde ich wichtig für die Beurteilung, ob man die Sache einstauben lässt oder gleich ausbucht.
Chris-
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#20

23.08.2010, 13:55

Wie gesagt, das Unternehmen ist in einem Wohnhaus und der Schuldner arbeitet als selbstständiger Handwerker. Ich denke also nicht, dass der eine Kasse hat, zumindest würde mich das doch sehr überraschen.

Kann man den in Erfahrung bringen, welche Straftaten ihm noch vorgeworfen wurden, weil unsere Anzeige nicht ins Gewicht fällt?

Das Beste wird wohl sein ihn einfach mit unseren Erkenntnissen bezüglich seines Gewerbes zu konfrontieren und hoffen, dass er so ordentlich geschockt ist, dass die Sache auffliegen könnte, dass er uns entweder direkt die Forderung begleicht oder wenigstens seine Kunden nennt.
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