Eintragung Zwangssicherungshypothek aus dinglichem Arrest

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mucl
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#1

20.08.2010, 12:09

Guten Tag,

ich hätte folgende Frage zum Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek aus einem dinglichen Arrest. Dort heißt es:

„In Vollziehung des Arrestes wird

1. zu Lasten des im Eigentum des Antragsgegners zu 1) stehenden, im Grundbuch des Amtsgerichts XXX von XXX auf Blatt 12345 unter lfd. Nr. 1, 2, 3

2. zu Lasten des im Eigentum des Antragsgegners zu 2) stehenden, im Grundbuch des Amtsgerichts XXX von XXX auf Blatt 12346 unter lfd. Nr. 5, 6, 7

3. zu Lasten des im Eigentum des Antragsgegners zu 3) stehenden, im Grundbuch des Amtsgerichts XXX von XXX auf Blatt 12347 unter lfd. Nr. 1

eingetragenen Grundbesitzes eine Gesamt-Zwangssicherungshypothek in Höhe von EUR 150.000,00 eingetragen.“


Nach § 867 Abs. 2 ZPO ist der Zwangssicherungshypotheksbetrag auf mehrere Grundstücke aufzuteilen. Muss ich also auch hier meinen Gesamtbetrag von EUR 150.000,00 entsprechend auf die in diesem Beispiel 7 Grundstücke aufteilen? Das wäre pro Grundstück ein Betrag von EUR 21.428,58 – stellt die Eintragung eines solch „krummen“ Betrages ein Problem dar?

Ich bin bei Grundbuchsachen leider nicht ganz so sicher, möchte aber nix falsch machen ....

Danke schon im Voraus für Eure Hilfe!!!
Geiselmann
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#2

20.08.2010, 17:58

Hallo,

nach Zöller, 23. Auflage, Anm. 19 zu § 867 ZPO kann eine Sicherungshypothek für die ganze Forderung auf je einem Grundstück jedes Schuldners eingetragen werden, wenn die Schuldner samtverbindlich verurteilt wurden.

S. Geiselmann
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