Hallo liebe Kollegen,
wieß jedman wie man schnellstmöglich ermittelt, ob eine Haftungsbeschränkung nach § 25 Abs. 2 HGB bei Firmenfortführung im Handelsregister eingetragen wurde?
Alte Firma ist eine GmbH und in Handelsregister eingetragen. Rechtsnachfolger ist zwar Einzelunternehmer jedoch mit gleichem Namen und nicht eingetragen im HR.
Wo müsste die Haftungsbeschränkung denn genau stehen?
Die Frage ist Teil der ZV, da ich ggf. eine Rechtskraftwirkung unseres Urteils habe nach § 325 ZPO.
THX für Eure Antworten
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