Pfüb und Taschenpfändung gleichzeitig

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sweety1686
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#1

19.08.2010, 07:07

Morgen,

ich habe folgendes Problem. Ich soll auf der Arbeit einen Pfüb beantragen und gleichzeitig zusammen eine Taschenpfändung. Habe aber nur ein Titel. Kann ich beide Sachen in einen Antrag beantragen? Muss der Antrag für die Taschenpfändung auch im Pfüb drin stehen? Wenn ja wie lautet der Satz für die Taschenpfändung? Kenn mich da nicht so aus. Oder soll ich beide Sachen in zwei unterschiedlichen Anträgen (also ein Antrag für Taschenpfändung und einen Antrag für den Pfüb) einreichen? Wie würdet ihr das machen. Brauche dringend euren Rat.

Danke im Vorraus
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Trynnchylld
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#2

19.08.2010, 08:05

Für die Taschenpfändung ist der GVZ zuständig, für den PfÜb das Vollstreckungsgericht. Daher musst du die Anträge nacheinander stellen. Schlage für, du machst erst den PfÜb (geht meistens schneller) und danach die Taschenpfändung.
Lieber Gruß, Trynn

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Badeschlappe26
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#3

19.08.2010, 08:35

Schreib auf den PfüB-Antrag rauf, dass ein vorläufiges Zahlungsverbot läuft - dann gehts noch schneller :roll:
Es grüßt

die Schlappe
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Bibi
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#4

19.08.2010, 09:48

*zustimm*

Erst Pfüb mit Hinweis auf VZV, damit der Titel schnell zurück kommt und dann die Taschenpfändung.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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