Pfändung einer Auflassung...??!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Svala
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#1

18.08.2010, 14:15

Ich habe gerade ein völliges Blackout...

Habe eine Akte auf dem Tisch mit dem Vermerk ich solle eine Auflassung pfänden...

Habe das noch NIE gehört.

Wie funktioniert das Ganze denn in der Praxis??

Und mal so nebenbei: Was bringt mir das, eine Auflassung zu pfänden?

Bin für jeden Tipp dankbar...
Geiselmann
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#2

18.08.2010, 17:37

Hallo,

das Verfahren ist im Stöber, 14. Auflage Randnummer 2055ff beschrieben und führt zu einer Sicherungshypothek am Grundstück.
Es kann sowohl der schuldrechtliche Eigentumsverschaffungsanspruch aus dem Kaufvertrag, als auch das Anwartschaftsrecht aus der Auflassung gepfändet werden.
Sinnvoll ist beides gleichzeitig!
Das Verfahren sprengt den Rahmen des Forums.


S. Geiselmann
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