"Aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nicht auf das Urteil gesetzt ist, aus Beschlüssen nach § 794 Abs. 1 Nr. 4b sowie aus den nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunden darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Schuldtitel mindestens zwei Wochen vorher zugestellt ist."
Und? GVZ muss doch nicht alles zeitgleich machen. Kann doch erst zustellen und dann vollstrecken. Eh der die Akte wieder aufm Tisch hat nach der Zustellung, sind die 2 Wochen doch eh um. Wir machen das immer so - gibt nie Probleme - und wir haben des Öfteren Geld aus notariellen Urkunden beizutreiben.
Zustellung Notarurkunde durch GVZ - wie?
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Richtig. Der GV wird erst den Titel zustellen und dann - nach der Wartefrist - die Zwangsvollstreckung machen. Liegen dann die Voraussetzungen vor, wird er das EV-Verfahren durchführen.
Ein kombinierter Auftrag ist mithin für ihn kein Problem. So solllte es wenigstens sein.
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Ich hab dazu dann nochmal eine kurze, "zusammenfassende" Frage. Hab nämlich noch nie durch einen GVZ zustellen lassen.
Ich sende jetzt an die GVZ-Verteilerstelle im zuständigen AG (die haben schon geschlossen und ich finde sonst leider nicht den zuständigen GVZ) die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde, eine Abschrift (nicht beglaubigt) für den Schuldner und ein Schreiben "...mit der Bitte um Zustellung der Abschrift an Frau sowieso, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt."
Und vom GVZ kommt dann die vollstreckbare Ausfertigung und der Zustellungsvermerk zurück? Ich weiß nicht. Irgendwie hört es sich für mich nicht ganz richtig an, dem GVZ das Original mitzuschicken. Aber ihr könnt mich natürlich gerne eines besseren belehren.
Ich sende jetzt an die GVZ-Verteilerstelle im zuständigen AG (die haben schon geschlossen und ich finde sonst leider nicht den zuständigen GVZ) die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde, eine Abschrift (nicht beglaubigt) für den Schuldner und ein Schreiben "...mit der Bitte um Zustellung der Abschrift an Frau sowieso, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt."
Und vom GVZ kommt dann die vollstreckbare Ausfertigung und der Zustellungsvermerk zurück? Ich weiß nicht. Irgendwie hört es sich für mich nicht ganz richtig an, dem GVZ das Original mitzuschicken. Aber ihr könnt mich natürlich gerne eines besseren belehren.
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Ach, ich Dussel. Stimmt, da war ja was. Diese tollen gelben Zettel.
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