ZV verzögert bearbeitet - Nun Schuldner weg

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Supersekretärin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 304
Registriert: 28.11.2007, 14:23

#1

17.08.2010, 14:09

Ich habe hier folgenden Fall:

Am 19.01.2010 (!) habe ich in einer Sache die ZV in Auftrag gegeben. Nichts passierte. Am 29.06.2010 haben wir dann mal bei Gericht nachgefragt. Am 04.08.2010 kam ein Schreiben von GV, in dem lediglich stand: Vollstreckung eingestellt, Schuldner unbekannt verzogen nach XYStadt (nur der Name der Stadt). Das wars. Da frage i mi, ob i das bei Gericht irgendwie rügen kann, dass die Sache erst ein glattes halbes Jahr später zum GV kam und der Schuldner nu weg is.

Wie würdet ihr jetz weiter vorgehn?
Benutzeravatar
misspinky1984
Foreno-Inventar
Beiträge: 2175
Registriert: 12.03.2007, 17:16
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Bärlin

#2

17.08.2010, 14:20

Wer sagt denn, dass der ZV-Auftrag 6 Monate bei Gericht in der Verteilerstelle lag?? Es kann doch auch gut möglich sein, dass der ZV-Auftrag unverzüglich an den GVZ weitergeleitet wurde und dieser erst nach knapp 6 Monaten zur Bearbeitung des Auftrages kam :wink:

Hier in Berlin sind Bearbeitungszeiten von bis zu 6 Monaten für Sachpfändungsaufträge keine Seltenheit (leider)
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Benutzeravatar
Trynnchylld
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 547
Registriert: 29.03.2010, 10:04
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA Win 2000

#3

17.08.2010, 14:25

Außerdem kann es ja auch sein, dass der Schuldner bereits vor Eurem Auftrag weg war und der GVZ damit auch gar nix dafür konnte der arme töftöf... :wink:
Lieber Gruß, Trynn

______________________________

- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#4

17.08.2010, 14:42

:zustimm misspinky und Trynnchylld
Ich weiß auch nicht inwieweit es auch euch anzulasten ist, dass ihr nicht schon früher "hinterher telefoniert" habt. Ich mein, ihr hättet ja auch schon früher mal bei Gericht anrufen können und nicht erst nach fast 6 Monaten.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Benutzeravatar
Supersekretärin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 304
Registriert: 28.11.2007, 14:23

#5

17.08.2010, 15:03

misspinky1984 hat geschrieben:Hier in Berlin sind Bearbeitungszeiten von bis zu 6 Monaten für Sachpfändungsaufträge keine Seltenheit (leider)
In Berlin glaub i das gerne. Aber in "Hintermusterhausen", wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen, sollte des eigentli ni so sein.

Sicher hätten wir au scho eher nachfragen können. Aber da die Vollstreckung aus einem Teil-VU erfolgen sollte und das Hauptverfahren währenddessen weiterlief, fiehl das ein bissl hinten runter..

Ich frage mi au noch, woher der GV jetz weis, das und wohin die Schuldnerin angeblich verzogen sein soll. Ein Vollstreckungsprotokoll war nicht beigefügt. Die Schuldnerin wohnt nähmlich noch bei ihren Eltern und wird auch jetz dort noch regelmäßig gesehn. Un wenn GV scho die Stadt weis, wohin die Schuldnerin gezogen ist, kann er dann ni glei netterweise die ganze Adresse mitteilen??
Benutzeravatar
misspinky1984
Foreno-Inventar
Beiträge: 2175
Registriert: 12.03.2007, 17:16
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Bärlin

#6

17.08.2010, 15:05

Bezüglich der Anschrift kannst Du doch noch einmal freundlich beim GVZ nachfragen ... vielleicht hat er die Info aber auch nur von einem Nachbarn der Schuldnerin
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Benutzeravatar
Trynnchylld
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 547
Registriert: 29.03.2010, 10:04
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA Win 2000

#7

17.08.2010, 15:08

Jup, außerdem kann es ja auch sein, dass sie ihre Eltern nur ständig besucht??? Würd bei GVZ wegen Adresse nachfragen und wenn der auch nix genaueres weiß, EMA machen und dann unter neuer Anschrift vollstrecken oder anschreiben.
Lieber Gruß, Trynn

______________________________

- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
Benutzeravatar
Supersekretärin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 304
Registriert: 28.11.2007, 14:23

#8

17.08.2010, 15:10

Naja, sie soll jetz ca 800km weit weg wohnen, glaub ni, dass sie da jede Woche ma vorbei schaut. Ich werd GV erstama fragen, warum er erst jetz losgerannt is :fluch Ich denke fast, dass er die Info sogar von den Eltern hat. Un die können ja viel erzählen. Muss mir der GV ni ein Vollstreckungsprotokoll zukommen lassen, aus dem i sehn kann, was er überhaupt gemacht hat?
Benutzeravatar
Trynnchylld
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 547
Registriert: 29.03.2010, 10:04
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA Win 2000

#9

17.08.2010, 15:12

Wenn er gar nicht erst zur Vollstreckung kam, weil er die Schuldnerin net angetroffen hat bzw. dort nemmer wohnt, kann er auch kein ZV-Protokoll erstellen. Dann teilt er es dir so mit...
Lieber Gruß, Trynn

______________________________

- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
Benutzeravatar
Supersekretärin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 304
Registriert: 28.11.2007, 14:23

#10

17.08.2010, 15:31

Trynnchylld hat geschrieben:Wenn er gar nicht erst zur Vollstreckung kam, weil er die Schuldnerin net angetroffen hat bzw. dort nemmer wohnt, kann er auch kein ZV-Protokoll erstellen. Dann teilt er es dir so mit...
Ja das erscheint mir logisch :lol: Dachte nur, dass GV mir dann vielleicht erzählt, wo er die Info, dass Schuldner verzogen is, her hat. Na werd erstma anrufen und mein Glück versuchen..
Antworten