Zustellung Notarurkunde durch GVZ - wie?
wir haben eine vollstreckbare ausfertigung einer notarurkunde und wollen hieraus die ZV betreiben. hierfür benötigt man doch noch die zustellung durch den gerichtsvollzieher. reicht es hier, wenn der gerichtsvollzieher eine beglaubigte abschrift zustellt? muß ich dem gerichtsvollzieher den originaltitel mit überstellen, damit dieser die zustellung vornimmt oder wie verhält sich das?
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Wenn du eh ZV oder ZV/eV-Kombi-Antrag machen willst, kann das auch gleichzeitig geschehen. Musst du nicht vorher zeitaufwendig zustellen lassen. Wir haben im ZV-Antrag immer drin: "Nötigenfalls soll der Titel zugestellt werden." (oder so ähnlich, "nötigenfalls" klingt mir jetzt irgendwie komisch ... ?)
Nur, wenn du PfüB machen willst, musst du vorher zustellen lassen.
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Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
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@wayona: liegst richtig, es geht nicht. Wenn du den PfüB beantragst, muss die Zustellung vorher erledigt sein.
@entchen23: es geht um die Zustellung des Titels an den Schuldner nicht um die Zustellung Pfüb an DS
@entchen23: es geht um die Zustellung des Titels an den Schuldner nicht um die Zustellung Pfüb an DS
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das geht bei notariellen Urkunden eben nicht, 14-tägige WartefristBadeschlappe26 hat geschrieben:Wenn du eh ZV oder ZV/eV-Kombi-Antrag machen willst, kann das auch gleichzeitig geschehen. Musst du nicht vorher zeitaufwendig zustellen lassen. Wir haben im ZV-Antrag immer drin: "Nötigenfalls soll der Titel zugestellt werden." (oder so ähnlich, "nötigenfalls" klingt mir jetzt irgendwie komisch ... ?)
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Hä? Wenn GVZ den Auftrag hat zuzustellen und dann ZV zu machen? Wo liegt da das Problem? Kann er doch erst zustellen und sich dann dem Rest vom Auftrag widmen, oder?!
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