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Re: Pfändung vom Konto des Sohns des Schuldners

Verfasst: 10.06.2010, 14:03
von blacks2k3
Ich hänge mich hier mal dran. Das hat mich auf eine Idee gebracht. Mal schauen, was ihr davon haltet.

Der Schuldner ist in der WVP. Ich gehe zu 99% davon aus, dass er kein eigenes Konto hat, sondern das von seiner Lebensgefährtin mit nutzt. Auf diesem Konto geht das pfandfreie Betrag des Arbeitseinkommens vom Schuldner ein.
Vollstreckbarer Tabellenauszug liegt vor, zugestellt wurde der auch schon.

Wenn Gelder des Schuldner auf dem Konto eines Dritten eingeht, fällt ja der Pfändungsschutz weg. Und wie "Badeschlappe26" geschrieben hat, wird ja kein Lohn o. ä. gepfändet, sondern der Herausgabeanspruch. Demnach sollte auch hier keine Pfändungsfreibeträge gelten.
Das der Schuldner in WVP steckt, kann dann ja eigentlich auch egal sein. Es würde ja nicht bei dem Schuldner gepfändet, sondern der Herausgabeanspruch des Kontoinhabers.

Oder wie seht ihr das?

Re: Pfändung vom Konto des Sohns des Schuldners

Verfasst: 10.06.2010, 22:28
von speltre
Badeschlappe26 hat geschrieben: Du pfändest den "Herausgabeanspruch des Schuldners gegen ... der auf dem Konto ... für den Schuldner eingehenden Gelder" - oder so ähnlich. Und da du einen Herausgabeanspruch pfändest und keinen Lohn oder Sozialleistungen, gilt halt auch keine Pfändungsgrenze -
Danke für deine Antwort. Also hätte das eigentlich keine "richtige" Wirkung, oder? ... da Hartz IV und das betroffene Konto ja nicht gesperrt wird, oder? Geht der GV da zur Frau und will von Ihr die Forderung vor Ort eintreiben oder wie muss ich mir das vorstellen? Ich kann das nicht richtig verstehen, wie das ablaufen soll. Wie kommt die Pfändung des Kontoguthabens da ins Spiel? Hast du da eventuell auch noch einen Antrag in deinem Vorlagen-Schatzkeller den du per PN schicken kannst?

Gruß und tausend Dank

Re: Pfändung vom Konto des Sohns des Schuldners

Verfasst: 11.06.2010, 08:40
von Badeschlappe26
Der GVZ geht da gar nicht hin, der stellt höchstens den PfüB zu. Du beantragst einen ganz normalen PfüB, Drittschuldner ist der Kontoinhaber, auf dessen Konto das Geld deines Schuldners eingeht.

Wenn der Kontoinhaber dann den Pfüb bekommt, hat er genauso 2 Wochen Zeit für ne Drittschuldnererklärung, wie jeder andere DS auch. Dann gibt 2 Möglichkeiten. Entweder (der unwahrscheinlichere Fall): der Kontoinhaber erkennt die Forderung an und zahlt oder: er macht gar nix (was wahrscheinlicher ist). In dem Fall müsstest (könntest) du dann gegen den DS Klage erheben und hast am Ende bestenfalls einen neuen Schuldner dazugewonnen - erweitert zumindest deine weiteren ZV-Möglichkeiten.

Unser Text ging so (da hat auch keiner gemeckert gegen):

- auf Herausgabe oder Rückgabe der für den Schuldner speziell auf dem Konto bei der ...bank, Kto. ... - weiterhin aber auch auf alle hier nicht bekannten Konto- bzw. Geschäftsverbindungen zu diesem oder anderen Geldinstituten- einbezahlten Gelder vom Arbeitgeber des Schuldners ... sowie weitere für den Schuldner einbezahlten Gelder mit Zahlung der ihm entsprechenden Geldsumme.

- auf Herausgabe oder Rückgabe der für den Schuldner auf dem Konto bei der ...bank sowie weiterhin auf alle hier nicht bekannten Konto- sowie Geschäftsverbindungen zu diesem oder anderen Geldinstituten, angelegten oder für ihn dorthin eingezahlten Gelder.

- einschließlich etwaiger künftig fällig werdender Ansprüche aus dem gleichen Rechtsgrund


(wobei wir sicherlich ein bisschen viel Text hatten - aber es war halt das erste Mal - da iss man ja noch vorsichtig :roll: )

Wenn dein Pfüb erlassen und zugestellt ist und die 2 Wochen um sind - sagste einfach mal an, was geschehen ist - dann brainstormen wa weiter - und nu raus damit.

Re: Pfändung vom Konto des Sohns des Schuldners

Verfasst: 11.06.2010, 08:52
von zmaus2003
blacks2k3 hat geschrieben: Es würde ja nicht bei dem Schuldner gepfändet, sondern der Herausgabeanspruch des Kontoinhabers.
du pfändest sehr wohl beim Schuldner. du pfändest ja seinen Herausgabeanspruch gegenüber einem Dritten, hier der Kontoinhaber

Re: Pfändung vom Konto des Sohns des Schuldners

Verfasst: 11.06.2010, 12:33
von blacks2k3
Pfändet der Gläubiger den dem Schuldner gemäß § 667 BGB zustehenden Auszahlungsanspruch gegen den Drittschuldner wegen der auf ein Konto des Drittschuldners eingehenden, dem Schuldner zustehenden Sozialleistungen, kann der Schuldner unter den Voraussetzungen des § 765 a ZPO Vollstreckungsschutz beanspruchen.
BGH, Beschluss vom 4. 7. 2007 - VII ZB 15/07; LG Verden, AG Stolzenau

Re: Pfändung vom Konto des Sohns des Schuldners

Verfasst: 12.06.2010, 20:00
von Badeschlappe26
Hm, bei uns gings um Arbeitsentgelt ... blöd ... wusst ich nicht ... aber das muss der Schuldner ja trotzdem erstmal wissen, oder?

Außerdem lässt er sich ja vielleicht wenigstens zu ner Ratenzahlung bewegen, wenn die Lebensgefährtin nen PfüB kriegt.

Re: Pfändung vom Konto des Sohns des Schuldners

Verfasst: 13.06.2010, 14:00
von Tom71
@ Mirey

Ich tue mich doch ein wenig schwer mit dem Sachverhalt.... zum einen: Warum bekommt der Sohn die Rente seines Vaters (?) auf sein Konto gezahlt. Es könnte somit ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz vorliegen, es sei denn, dem Amt/Rentenstelle liegt eine Vollmacht vor, wonach der Sohn das Geld zwecks Weiterletung an den Vater erhalten kann.

Aber um mal die Kirche im Dorf lassen zu wollen: Es könnte nur der Herausgabeanspruch gepfändet werden. Von Seiten des Schuldners würd ich aber jetzt hingehen und mir ein Guthabenkonto bei der örtlichen Sparkasse einrichten und aufgrund der Neuregelungen ab dem 01.07. wird dort auf Antrag die Pfändungsfreigrenze seitens der Bank dann beachtet.

Aber man sollte vorsichtig mit so willkürlichen PfÜbs sein, da man auf Gläubigerseite schnell die Kosten selber tragen darf, wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht, wenn trotz des Wissens um die Unpfändbarkeit Kosten produziert.

Re: Pfändung vom Konto des Sohns des Schuldners

Verfasst: 21.06.2010, 10:54
von Mietzemau
Oh wie gut das hier zu lesen. Ich habe da grade so einen Fall. Laut EV ist mir das Einkommen des Schu bekannt. 1200 Brutto, ca. 900-950 netto. Also sollte ich mir nen Pfüb besser sparen. ? Die Pfändungsfreigrenze lag mein ich so 930-940, wnen ich es richtig in Erinnerung hab. Tschuldigung wenn ich so doof frage, aber ist ja wieder alles Neuland.

Vg

Re: Pfändung vom Konto des Sohns des Schuldners

Verfasst: 21.06.2010, 10:57
von zmaus2003
930-940 das war mal
die Grenze liegt jetzt bei 989,99 EUR

Re: Pfändung vom Konto des Sohns des Schuldners

Verfasst: 21.06.2010, 12:14
von Mietzemau
Ja danke....