Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sevi83
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#1

11.10.2007, 10:30

hallo mal ne kurze Frage!

wie oft darf ich eigentlich die Terminsgebühr abrechnen? die gerichtliche...
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Taddy
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#2

11.10.2007, 10:31

Wie ist die Frage gemeint?
Die Terminsgebühr kann in einem Verfahren nur einmal entstehen...
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

Abraham Lincoln (1809-65)
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Ilona
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#3

11.10.2007, 10:32

Hi!

In jedem Rechtszug einmal
Sevi83
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#4

11.10.2007, 10:33

also wenn mehrere Verhandlungen in der selben Angelegenheit stattfinden
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Tine1978
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#5

11.10.2007, 10:34

Dann ebenfalls nur einmal!
Sevi83
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#6

11.10.2007, 10:35

danke...:)
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Taddy
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#7

11.10.2007, 10:35

Immer nur einmal! Egal, wie viele Verhandlungen stattgefunden haben. In der II. Instanz würde die dann ggf. noch mal anfallen.
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

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StineP

#9

11.10.2007, 11:08

Jawohl.. Im Zivilrecht fällt die TG nur einmal an...
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