hallo mal ne kurze Frage!
wie oft darf ich eigentlich die Terminsgebühr abrechnen? die gerichtliche...
Terminsgebühr
- Taddy
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 439
- Registriert: 13.06.2007, 20:26
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Rechtsanwältin
- Software: a-jur
- Wohnort: Schleswig-Holstein
Wie ist die Frage gemeint?
Die Terminsgebühr kann in einem Verfahren nur einmal entstehen...
Die Terminsgebühr kann in einem Verfahren nur einmal entstehen...
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.
Abraham Lincoln (1809-65)
Abraham Lincoln (1809-65)
Dann ebenfalls nur einmal!
- Taddy
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 439
- Registriert: 13.06.2007, 20:26
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Rechtsanwältin
- Software: a-jur
- Wohnort: Schleswig-Holstein
Immer nur einmal! Egal, wie viele Verhandlungen stattgefunden haben. In der II. Instanz würde die dann ggf. noch mal anfallen.
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.
Abraham Lincoln (1809-65)
Abraham Lincoln (1809-65)