Hallo,
ich nun mal wieder. Ich habe eine Frage:
In einer Angelegenheit hatten wir unseren Mandanten durch das gerichtliche Verfahren geführt. Es erfolgte danach Aufrechnung Vergleichsbetrag mit den festgesetzten Kosten. Es blieb eine Restforderung. Nachdem wir ein paar Wochen nichts hörten wurde auf einmal wegen des REstbetrages bei unserem Mandanten vollstreckt und Chef telefonierte mit GEgenseite und kümmerte sich quasi. Frage: ZV-Gebühr? Dürfte sich doch um eine "neue" ANgelegenheit handeln, oder?
ZV-Gebühr
Wieso eine ZV-Gebühr? Ihr betreibt doch nicht die ZV, oder?
Abgesehen davon, rechnen wir so etwas hier gar nicht ab. Aber bekommt man da eine ZV-Gebühr, wenn man den Schuldner in einer ZV-Sache vertritt?
Abgesehen davon, rechnen wir so etwas hier gar nicht ab. Aber bekommt man da eine ZV-Gebühr, wenn man den Schuldner in einer ZV-Sache vertritt?
??? Ihr habt gegen euren Mandanten vollstreckt?? Und dann noch mit der Gegenseite korresponidert? Entschuldige, aber ich versteh nur Bahnhof. Kannst du deine Frage vielleicht noch mal stellen?
- Ciara
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Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wurde gegen den Mandanten vollstreckt und der chef hat dann mit der Gegenseite korrespondiert. Um das wohl aus Welt zu schaffen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
@ciara:
GEnau. Irgendwann rief der Mdt. an, die GEgenseite würde wegen der REstforderung gegen ihn vollstrecken. Mein Chef hat sich dann darum gekümmert, daß das aus der Welt geschafft wird. Und nun weiß ich nicht genau, ob das eine neue Sache ist, was den Anfall einer ZV-Gebühr auslöst.
GEnau. Irgendwann rief der Mdt. an, die GEgenseite würde wegen der REstforderung gegen ihn vollstrecken. Mein Chef hat sich dann darum gekümmert, daß das aus der Welt geschafft wird. Und nun weiß ich nicht genau, ob das eine neue Sache ist, was den Anfall einer ZV-Gebühr auslöst.
Ah, nicht Ihr habt gegen den Mandanten vollstreckt =)
Auf jeden Fall eine neue angelegenheit.
Meiner Meinung nach GG + EG
Aber die GG muss rückwirkend angerechnet werden.
Bekommst im Grunde 0,65 GG und 1,5 EG... (wenn die Sache wirklich beendet werden kann)
Auf jeden Fall eine neue angelegenheit.
Meiner Meinung nach GG + EG
Aber die GG muss rückwirkend angerechnet werden.
Bekommst im Grunde 0,65 GG und 1,5 EG... (wenn die Sache wirklich beendet werden kann)
Was ist eine Rückwärts Anrechnung der Geschäftsgebühr? Wieso bekommt sie keine 1,3?