...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast
#1
15.05.2006, 11:14
Folgender Fall:
wir haben für Mandant MB beantragt, es erfolgen Widerspruch gegen den MB vom Gegner, anschließend Überleitung ins Gerichtsverfahren. Ohne dass irgendwelche Anträge gestellt wurden, wurde gleich anschließend von unserer Mandantschaft der MB-Antrag zurückgenommen.
Ist der Gegner nun berechtigt, eine 1,3-Verfahrensgebühr zu beantragen?
Hoffe auf schnelle und richtige Antworten
MfG Steffi
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Gast
#3
15.05.2006, 11:48
Nein hat sie nich.
Aber es gibt einen Gerichtsbeschluss, dass der Kläger die Verfahrenskosten zu tragen hat.
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evelyn m.
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#5
15.05.2006, 12:59
korrekt, sobald ins streitige verfahren übergeleitet wurde, fallen die gebühren an. dazu müssen von euch (oder der gegenseite) die gerichtskosten einbezahlt oder ein entsprechender antrag gestellt worden sein...
einfach beim mb-antrag das kreuzlein bei "im falle eines widerspruches beantrage ich die durchführung des streitigen verfahrens" weg lassen, dann habt ihr mehr zeit zur klärung mit dem mandanten und spart ggf. unnötige anwalts- und gerichtskosten.
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn