Hallo brauche mal eben schnell ne Antwort....
Mandant hat vier Strafverfahren. Zum ersten gehen wir hin, sind Pflichtverteidiger. Die anderen drei strafverfahren werden im Termin verbunden und wir werden auch zum Pflichtverteidiger bestellt. Also mein Vorschlag wäre:
1. Verfahren
Grundgebühr
Verfahrensgebühr
Terminsgebühr
und in den anderen Verfahren würde ich ebenfalls jeweils Grundgebühr und Verfahrensgebühr berechnen. Weil diese Gebühren bereits vor Verbindung entstanden sind. Hab jetzt nur ne frage ob ich in den anderen drei Verfahren dann auch noch ne Terminsgebühr abrechnen kann?
Hab hier nur son olles RVG Buch des sagt mir nix darüber...
Für schnelle Antwort wäre ich danke...
Tschüssi
Strafverfahren Verbindung, Abrechnung, Hilfe!
ist doch jeweils eine einzelne tätigkeit. also stehen dir in jeder angelegenheit die vollen gebühren zu. ich würde jedenfalls so abrechnen.
Hm.... Also ich würde (hört sich viel an)
für alle drei eine Grundgebühr abrechnen:
1. Grundgebühr
Verfahrensgebühr
+
2. Grundgebühr
Verfahrensgebühr
+
3. Grundgebühr
Verfahrensgebühr
+
4.Grundgebühr
Verfahrensgebühr
+
eine Terminsgebühr....
für alle drei eine Grundgebühr abrechnen:
1. Grundgebühr
Verfahrensgebühr
+
2. Grundgebühr
Verfahrensgebühr
+
3. Grundgebühr
Verfahrensgebühr
+
4.Grundgebühr
Verfahrensgebühr
+
eine Terminsgebühr....
Es kommt auf die Verbindung an. Vor der Verhandlung oder in der Verhandlung. Vor der Verhandlung = dann nur eine TG. In der Verhandlung = dann für jedes Verfahren eine TG
- butterflybabe
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je Verfahrens- und Grundgebühr, und bei der Terminsgebühr schauen, wann verbunden wurde.
Genau... Aber für mich hört sich das an, als wäre das in der Verhandlung gewesen....
Also für jedes Verfahren schön einzeln alles - da kommt ja echt Freude auf =)
Also für jedes Verfahren schön einzeln alles - da kommt ja echt Freude auf =)